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Ab 2018: Neuer Tarifvertrag Zahntechnik UV/MV/IV

Bildquelle: shutterstock / Kolosov Alexandr

Per 1. Januar 2018 tritt der Tarifvertrag Zahntechnik für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können nur noch die dazu berechtigten zahntechnischen Laboratorien (vgl. Positivliste) gegenüber den Versicherern von UV/MV/IV in Fällen der entsprechenden Sozialversicherungsbereiche verbindlich mit dem neuen Tarif 2017 abrechnen.