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Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Nicht in neue Stolperfalle tappen

Bildquelle: Freepik / dooder

Trägst du Fortbildungskosten deiner Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil, liegt in der Regel kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Auf eine Ausnahme hat die OFD Nordrhein-Westfalen hingewiesen: Übernimmst du die Kosten nur unter der Bedingung, dass dein Mitarbeiter eine Prüfung besteht, stellt die Übernahme Arbeitslohn dar.