Der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk ist verfassungsgemäß
Bild: shutterstock / Kolosov Alexandr
Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat in einem Grundsatzurteil vom 20.11.2017 (Az. 4 A 1113/13) entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß ist.