Keine Angst vor HIV, HBV und HCV
Denn auch für Studierende gilt, dass für die Behandlung von HIV-Patienten, unabhängig von deren Viruslast, in der Zahnarztpraxis oder Klinik keine zusätzlichen Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz getroffen werden müssen, als üblicherweise. Bei Einhaltung der generellen, strikten Schutzmaßnahmen besteht keine Infektionsgefahr, ganz unabhängig davon, ob ein Patient eine ihm bekannte Infektion angegeben hat oder ihm diese selbst noch nicht bekannt ist.
Zusätzliche Maßnahmen, wie Behandeln am Ende der Praxisöffnungszeit oder die Behandlung unter besonderen Bedingungen, erhöhen nicht den Schutz.
Dennoch sollten auch Studierende die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Arbeitsunfällen, zum Beispiel Stich- oder Schnittverletzungen mit kontaminierten Instrumenten kennen. Ein potentielles Ansteckungsrisiko kann durch Sofortmaßnahmen oder eine Post-Expositions-Prophylaxe minimiert werden. Speziell HIV-Patienten sind zudem aufgrund wirksamer Therapien in der Regel nicht mehr infektiös.
BZÄK und BdZM wollen informieren und unbegründete Infektionsängste abbauen, um eine professionelle und diskriminierungsfreie Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen wie HIV, HBV und HCV sicherzustellen.
Die Kurzbroschüre von BZÄK und DAH „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV! Informationen für das zahnärztliche Behandlungsteam“ steht online unter BZÄK.