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Nationaler Normenkontrollrat stellt Zwischenbilanz des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung“ vor

Bildquelle: Freepik / Jannoon028

Gestern stellte der Nationale Normenkontrollrat gemeinsam mit Trägern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und dem Bundesgesundheitsministerium eine Zwischenbilanz zum Projekt "Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen" vor.

Gemeinsam hatte man die bürokratischen Abläufe in Arzt- und Zahnarztpraxen auf den Prüfstand gestellt und sich im Jahr 2015 auf 20 Handlungsempfehlungen geeinigt, die im Praxisalltag dabei helfen können, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die heute vorgestellte Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand zeigt:

Rund die Hälfte der Handlungsempfehlungen wird gegenwärtig vollständig umgesetzt, für fünf weitere Handlungsempfehlungen ist die Umsetzung weit fortgeschritten. "Den Ärzten und Zahnärzten bleibt heute mehr Zeit für die Behandlung. Die bürokratischen Abläufe in den Praxen konnten dank der engagierten Umsetzung der Handlungsempfehlungen spürbar reduziert werden", erklärt Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates und Projektverantwortlicher.

Es konnten z.B. Formulare vereinheitlicht und vereinfacht werden, die in einer sehr hohen Zahl im Jahr ausgestellt werden. Dies erleichtert sowohl die Arbeit des Arztes als auch die der zuständigen Krankenkassen. Es konnten aber auch Fortschritte bei der Digitalisierung von Formularen und den dahinter stehende Prozessen erreicht werden. So können Ärzte u.a. Laborüberweisungen vollständig digital tätigen. Für Zahnärzte werden gegenwärtig die vertraglichen und technischen Grundlagen für eine vollständige Umstellung von einem papiergebundenen auf ein elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren von zahnärztlichen Leistungen vereinbart. Dies geht weit über die Handlungsempfehlung hinaus, die sich zunächst nur auf den Bereich der Parodontologie beschränkte.

"Die Ergebnisse zeigen, dass es sich lohnt, das Bürokratie-Übel in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie Zahnarztpraxen gemeinsam an der Wurzel zu packen. Die Arbeit ist jedoch damit noch nicht beendet. Es bleibt weiterhin viel zu tun", so Catenhusen weiter.

Daher setzen sich die Projektteilnehmer das Ziel, noch nicht umgesetzte Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise eine bessere Koordinierung der unterschiedlichen Überwachungsbehörden in den Ländern bei der Praxisbegehung nach dem Medizinproduktegesetz und Infektionsschutzgesetz sowie die noch frühzeitigere Bürokratiekostenabschätzung im Gemeinsamen Bundesausschuss aber auch weitere übergreifende und für alle gleichermaßen geltende Themen konsequent und systematisch weiterzuverfolgen. Darüber hinaus fordern sie einen stärkeren Dialog mit Gesetz- und Verordnungsgeber sowie Vollzugs- und Überwachungsbehörden, um gemeinsam Bürokratieabbau und effizientes Handeln voranzutreiben. Großes Potenzial sehen sie darin, Prozesse zu digitalisieren und Formulare praxistauglich zu gestalten.

"Es lohnt sich, Verfahren zu vereinfachen – im Sinne der Praxen und der Patienten. Die positiven Erfahrungen mit dem Projekt gilt es nun auch für die weitere Gestaltung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen mitzunehmen und konsequent bürokratische Aufwände, soweit sinnvoll, weiter zu reduzieren. Der Nationale Normenkontrollrat wird diesen Prozess weiter begleiten", erklärte Wolf-Michael Catenhusen.

Projektpartner des Nationalen Normenkontrollrates bei der Zwischenbilanz waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Begleitet wurde das Projekt durch das Bundesministerium der Gesundheit, die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie durch die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt (GBü).

Positionierung der KZBV

"Von den bislang abgegebenen Empfehlungen zum Thema Bürokratieabbau, die hauptsächlich die Ebene der Länder betreffen, wie etwa die Dokumentation bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, sind bislang noch keine messbaren Ergebnisse im Praxisalltag angekommen. Daher appelliert die Zahnärzteschaft mit Nachdruck an die entsprechenden Landesregierungen und -behörden, aber auch an die künftige Bundesregierung, die eingebrachten Vorschläge aufzugreifen, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft weiterzuentwickeln und dann auch umzusetzen. Nur so wird es gelingen, die großen und kleinen „Bürokratiemonster“ aus den Praxen zu vertreiben. Besonders für die Freiberuflichkeit von Zahnärztinnen und Zahnärzten wäre das ein kraftvolles Signal. Aber natürlich auch für die Versorgung der Patienten."