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Neue Herausforderungen: Das E-Health-Gesetz Teil II kommt - schon 2018!

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu Gast bei ClinicAll.
Bildquelle: obs/ClinicAll Germany/Thomas John

In der kommenden Legislaturperiode - somit ab 2018 - soll das E-Health-Gesetz um einen zweiten Teil ergänzt werden. Zentrale Punkte sind die elektronische Patientenakte sowie eine Kostenerstattung für die Einrichtung der Telematik-Infrastruktur.

Details zu dem neuen Gesetz wurden von Stefan Bales, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, am 26. September 2017 anläßlich der Fachtagung "eHealth.NRW - Das digitale Gesundheitswesen" erstmals bekanntgegeben.

Demnach sollen in der neuen Legislaturperiode nun die digitale Patientenakte sowie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) auf breiter Basis eingeführt werden. Wichtig sei auch, dass eine Lösung bereitsteht, um die digitale Patientenakte für den Patienten einsehbar zu gestalten. Zusätzlich ist der Start zweier weiterer Anwendungen geplant, die auch versorgungsrelevant sind - somit also Ärzten und Patienten erstmal auch einen ganz konkreten Mehrwert der Digitalisierung bringen werden: Laut Stefan Bales handelt es sich dabei um den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Die Zeit drängt für Kliniken und Ärzte, da das E-Health-Gesetz einen straffen Plan vorgibt: Bis Ende 2018 sollen alle Praxen in Deutschland mit der Telematik-Infrastruktur ausgestattet sein. Ein auch im Kundenkontakt mit ClinicAll immer wieder geäußerter Problempunkt sind dabei die nicht unerheblichen Kosten, die im Rahmen der Einführung der neuen Technologien unvermeidlich sind. Aber auch hier kündigte Stefan Bales an, dass es eine Kostenerstattung geben soll - wie diese im Detail aussieht, wird noch zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.