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Telematik: Fristverlängerung durch den Bundesrat

Bildquelle: pixelio.de / siepmannH

In seiner Sitzung am 3. November hat der Bundesrat die Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr, in der Vertragsärzte und -zahnärzte die Versichertenstammdaten ihrer Patienten online abgleichen müssen, abgesegnet. Das bedeutet: Eine Verpflichtung, die Stammdaten (Name und Adresse) bei gesetzlich Versicherten vor Behandlungsbeginn abzugleichen, besteht erst ab dem 1. Januar 2019.