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Wann darf der Zahnarzt Behandlungen ablehnen?

Bild: Pixabay / geralt

Der zahnärztliche Behandlungsvertrag gilt in der Rechtsprechung als ein Dienstvertrag höherer Art, da die Grundlage eines Behandlungsvertrags das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient bildet. Ist der Zahnarzt also der Auffassung, dass kein Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Patienten besteht, so ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, ihn zu behandeln. Eine Ausnahme besteht jedoch in Notfällen. Eine unterlassene Hilfeleistung stellt nach § 323c Strafgesetzbuch einen Straftatbestand dar.