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Zahnärzte aus nicht EU-Ländern: LZKH prüft fachliche Qualifikation erstmals im eigenen Haus

Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH)

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammen, benötigen zur Aus-übung ihres Berufes in Deutschland eine besondere Anerkennung ihrer Aus-bildung. In Hessen ist hierfür das Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) zuständig. Das Anerkennungsverfahren ist not-wendig, da nicht alle dieser Berufsabschlüsse mit den Anforderungen der EU an ein zahnmedizinisches Studium und Examen vergleichbar sind. Die Maß-nahme dient somit der Sicherung der Behandlungsqualität und dem Schutz der Patientinnen und Patienten.

Die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) ist im Anerkennungsprozess verantwortlich, die Gleichwertigkeit der Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten der ausländischen Zahnärztinnen und Zahnärzte aus fachlicher Sicht zu überprüfen.

Die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil besteht, findet seit Anfang September 2017 im Fortbildungsinstitut der LZKH in Frankfurt Niederrad statt.
In den Jahren zuvor war die Gleichwertigkeitsprüfung im Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Frankfurter Universitätsklinik (Carolinum) durchgeführt worden. 2017 wurde der Wechsel in die Räumlichkeiten der LZKH vollzogen und im Zuge dieses Wechsels wurde der gesamte Prüfprozess umfassend aktualisiert.

Dr. Doris Seiz, Vorstandsmitglied der LZKH und in dieser Funktion u. a. für die Gleichwertigkeitsprüfung zuständig, begrüßt die neuen Rahmenbedingungen:„Wir sind für die Prüfungen im Anerkennungsverfahren zuständig und haben zudem auch die räumlichen, personellen und technischen Bedingungen für deren Durchführung zu unserer Verfügung. Es lag also nahe, die Prüfung ins Haus zu holen und im Zuge dessen auch sämtliche Dokumente zu sichten und gegebenenfalls zu überarbeiten“.

Der Tag der Patientensicherheit widmet sich 2017 dem Thema Kommunikation. Auch das wichtige Thema der Sicherstellung ausreichender Sprachkennt-nisse ist Bestandteil des Anerkennungsprozesses, den Zahnärztinnen und Zahnärzte aus nicht EU-Ländern zu durchlaufen haben. Hierfür arbeiten das HLPUG und die LZKH mit einem externen Anbieter zusammen.