Beitragsserie 2: Abrechnungs-Wissen

Neben der Vergütung im vertragszahnärztlichen Bereich (Bema), die sich weitgehend außerhalb eines betriebswirtschaftlich stimmigen Rahmens abspielt, erfährt die GOZ für die Abrechnungs- und Einnahmeseite der zahnärztlichen Praxen eine stark zunehmende Bedeutung: Wurden im Jahr 2000 noch etwa 40 Prozent aller Einnahmen über die GOZ abgerechnet, so sind es im Jahr 2007 bereits über 50 Prozent - Tendenz weiter steigend.
Die 2. Beitragsserie auf DENTS.de - Abrechnungs-Wissen - stellt wesentliche Details der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor und vermittelt eine einführende Anleitung für deren korrekte Anwendung.
Die Themen
2.1 Gewusst wo - gewusst wie
2.2 GOZ - Allgemeine Vorschriften und Gebührenverzeichnis
2.3 GOZ und Anwendungsbereich
2.4 GOZ und Abweichende Vereinbarung über die Höhe der Vergütung
2.5 GOZ und Abweichende Vereinbarung über Leistungen auf Verlangen
2.6 GOZ und Gebühren
2.7 GOZ und Bemessung der Gebühren
2.8 GOZ und Gebühren für andere Leistungen - Öffnung der GOÄ
2.9 GOZ und Gebühren für andere Leistungen - medizinischer Fortschritt
2.10 GOZ und Auslagen für zahntechnische Leistungen
Die übrigen Beiträge finden Sie in Kürze unter www.dents.de/abrechnung.
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