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Abrechnung – Pflicht oder Kür?

Wer heute „Zahnarzt“ werden möchte, muss einiges auf dem Kasten haben. Feinmotorisches Geschick, eine gute sensorische Wahrnehmung, Geduld im Umgang mit Patienten und die Bereitschaft zu hochkonzentriertem Arbeiten und lebenslangem Lernen sind Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Berufs. Gleichzeitig ist auch unternehmerisches Denken und Handeln gefragt, denn selbst ein exzellenter Studienabschluss ist heute kein Garant mehr für den Erfolg im Berufsleben. Hier wird vor allem eines gefordert: Hochqualifiziertes Arbeiten unter steigendem Zeit- und Kostendruck. Beim „Traumberuf Zahnarzt“ klaffen vielversprechendes Image und realer Daseinskampf inzwischen weit auseinander. Betriebswirtschaftliches Know-how und gute Kenntnisse der Honorierungs- und Abrechnungssysteme sind unerlässlich, um auch die wirtschaftlichen Herausforderungen erfolgreich meistern zu können.

Kein Geld zu verschenken

Der Start in die eigene Praxis ist für junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner nicht leicht. Schon lange besteht in Großstädten und Ballungszentren eine zunehmende Wettbewerbssituation. Die Versorgungsdichte hat vielerorts so sehr zugenommen, dass es oft schwer ist, überhaupt eine Praxis am Wunschstandort zu eröffnen. Wer zu den Glücklichen zählt, die sich dennoch niederlassen, auf den kommen Finanzierungskosten in Höhe von durchschnittlich 350.000 Euro aufwärts zu. Diese stattliche Summe im Laufe der Lebensarbeitszeit abzutragen, ist in der Regel nur möglich, wenn die Praxis auch ausreichend Gewinn macht. Aber wann macht eine Praxis Gewinn? Und wie muss ich meine Leistungen be- und abrechnen, damit sich meine Arbeit überhaupt lohnt? Was steckt hinter den Begriffen GOZ, GOÄ, HOZ, BEL, BEB und welche Rolle spielt der Bema?

Professionelles Honorar- und Abrechnungsmanagement wird im Rahmen der universitären Ausbildung nicht vermittelt. Insofern sind junge Zahnärzte mit den Inhalten und Feinheiten der Thematik in aller Regel wenig vertraut. Genau durch diese Problematik wird in der Praxis bares Geld verschenkt. Sich fundierte Kenntnisse in der Abrechnung anzueignen, sollte keine lästige Pflicht, sondern muss fester Bestandteil des persönlichen Fortbildungsplans sein. Wer nur darauf setzt, dass später einmal die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin alles richtig macht, riskiert Verluste. Reibungsverluste, also letztendlich Einnahmeverluste, entstehen sehr häufig an der Schnittstelle von Behandlungszimmer und Praxisverwaltung: Leistungen werden oft gar nicht erst als abrechenbar erkannt und demzufolge auch nicht dokumentiert, d. h. insofern auch nicht abgerechnet. Im Verlauf eines Jahres können sich solche „Nachlässigkeiten“ zu einem stattlichen Posten summieren.

Pole-Position oder Boxengasse?

Seit Jahren liegt das Finanzierungsvolumen der Zahnärzte im oberen Bereich, 2006/2007 sogar an der Spitze aller Facharztgruppen. In der Einkommensskala sind Zahnärzte langfristig gesehen jedoch stark abgerutscht. Während sich das Zahnarzteinkommen 1980 noch im oberen Bereich der Facharzteinkommen bewegte, lagen Zahnärzte 1997 noch im Mittelfeld und sie finden sich ab 1999 in den unteren Bereichen der Einkommensskala. Bei den Einkommen selbst sind große Spannweiten zu beobachten. Das verfügbare Einkommen im Jahr 2007 für einen verheirateten Zahnarzt mit zwei Kindern lag im Bundesdurchschnitt bei 56.990 Euro. Gleichzeitig ist die Liquidität der Praxen langfristig geschwunden. Dieser Liquiditätsschwund geht zu Lasten der Behandlungsqualität und somit zu Lasten der Patienten. Konkret bedeutet dies: es fehlen finanzielle Mittel für innovative Behandlungsmethoden und die notwendige Qualifizierung.

Rückblick: Es war einmal...

das Jahr 1988 – die Geburtsstunde einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Heute, mehr als 20 Jahre später, gilt diese Gebührenordnung unverändert weiter – fachlich veraltet und betriebswirtschaftlich vollkommen obsolet. Allein der Realwertverlust des Honorars beläuft sich auf etwa 60 Prozent. Über 20 Jahre erfolgte keine Anpassung der GOZ, mehrere Versuche der Zahnärzteschaft bezüglich einer ausgleichenden Novellierung sind an der Politik gescheitert. Ein neuer Anlauf wurde erst kürzlich wieder gestartet, doch auch diesmal ist der Ausgang mehr als ungewiss.

Neben den Vergütungsstrukturen im vertragszahnärztlichen Bereich (Bema), die sich weitgehend außerhalb eines betriebswirtschaftlich stimmigen Rahmens abspielen, erfährt die GOZ für die Abrechnungs- und Einnahmeseite der zahnärztlichen Praxen eine zunehmende Bedeutung. Wurden im Jahr 2000 noch etwa 40 Prozent aller Einnahmen über die GOZ abgerechnet, so sind es im Jahr 2007 bereits über 50 Prozent – Tendenz weiter steigend.

Zukunftsfähige Berufsausübung und erfolgreiche Praxisführung

basieren im Wesentlichen auf drei Voraussetzungen: zahnmedizinisch fachlicher Kompetenz, betriebswirtschaftlich stimmigen Honoraren und der Realisierung des Honoraranspruchs im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Eine zunehmende Herausforderung für das gesamte Team besteht darin, eine präventionsorientierte und qualitativ hochwertige Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit einer leistungsorientierten Honorierung in Einklang zu bringen. Die Abrechnung der Leistungen muss korrekt dokumentiert und detailliert aufgeschlüsselt sein, damit sie für den Patienten transparent und gegenüber den Kostenträgern vertretbar ist.

Bei der Frage nach Strategien, mit denen Zahnärzte versuchen, sich den veränderten Anforderungen zu stellen, steht die Fortbildung zu abrechnungstechnischen Themen bei 58,2 Prozent aller Zahnärzte inzwischen ganz weit oben. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage – Abrechnung, Kür oder Pflicht? – lässt sich somit klar beantworten: Abrechnung ist gleichermaßen Pflicht und Kür.

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Literaturtipp:

Dr. Wolfgang Micheelis / IDZ, Barbara Bergmann-Krauss / ZZQ und Prof. Dr. Elmar Reich / Biberach: „Rollenverständnisse von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland zur eigenen Berufsausübung – Ergebnisse einer bundesweiten Befragungsstudie“, IDZ-Information Nr. 1/10, 26. Februar 2010

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