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Private Krankenversicherung (I)

Unternehmen, Verband, Versicherungsarten, Tarife

Geschichtliche Entwicklung

Die Geschichte der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ähnlichen Ursprungs wie der Anfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Als älteste private Krankenversicherer in Deutschland gelten berufsständische Versicherungen, wie z.B. der 1843 von Tabakfabrikarbeitern in Nürnberg gegründete Krankenunterstützungsverein UniVersa Krankenversicherung a.G. und die Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur VVaG. Mit dem Gesetz von 1883 - dem Geburtsjahr der Gesetzlichen Krankenversicherung - wurden die beiden Organisationsformen GKV/PKV klar voneinander abgegrenzt. Der nicht von der Versicherungspflicht erfasste Personenkreis, insbesondere Beamte, Lehrer und Geistliche, bildete daraufhin entsprechende private Einrichtungen. Anfangs waren die Versicherer als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit/VVaG organisiert (Idee der gegenseitigen Hilfe: Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen. Die Versicherungsnehmer sind dabei gleichzeitig Eigentümer des Unternehmens. Ähnlich wie bei genossenschaftlichen Einrichtungen existieren keine ausschließlich Kapital gebenden Eigentümer.) 1901 wurden sie dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für die Privatversicherung unterstellt. Das erste Versicherungsunternehmen in Rechtsform einer Aktiengesellschaft wurde 1913 gegründet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden zahlreiche weitere Private Krankenversicherungen gegründet, z.B. Signal 1907, Central 1913, Allianz/Vereinte 1925, DKV Deutsche Krankenversicherung 1927.

Unternehmen und Verband

Die PKV bietet denjenigen Personenkreisen Versicherungsschutz, die in der GKV nicht versicherungspflichtig bzw. nicht versicherungsberechtigt sind: Selbständige, Freiberufler, Beamte, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des Brutto-Entgelts Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert sind / 2010: 49.950 Euro). Der Umfang des Versicherungsschutzes ist variabel gestaltbar und wird vertraglich vereinbart. Die Kalkulation erfolgt nach dem Grundsatz der Risikoäquivalenz (d.h. abhängig von Alter, Vorerkrankungen, Geschlecht). Im Gegensatz zur GKV kennt die PKV keine kostenlose Familienmitversicherung (d.h. jedes Familienmitglied muss mit individueller Beitragshöhe eigenständig versichert werden) sowie keinen Kontrahierungszwang (d.h. die PKV kann einen Versicherungsantrag ablehnen bzw. kann bei einem erhöhten gesundheitlichen Risiko individuelle Beitragszuschläge oder Leistungseinschränkungen vereinbaren). Im Unterschied zum Umlageverfahren in der GKV arbeiten die PKV-Unternehmen nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren (d.h. die mit dem Alter zunehmenden Krankheitskosten werden über sog. Altersrückstellungen gedeckt / 2009: 144 Milliarden Euro insgesamt).

Im Gegensatz zum Sachleistungssystem der GKV gilt in der PKV das Prinzip der Kostenerstattung: Die PKV-Unternehmen erstatten ihren Versicherungsnehmern die Kosten der zahn-/ärztlichen Behandlung gemäß den vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Es besteht ein direktes Vertragsverhältnis und eine unmittelbare Finanzbeziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versichertem. Der Behandlungsvertrag dagegen besteht zwischen Zahn-/Arzt und Patient; der Versicherer ist hierbei nicht beteiligt.

Die Versicherungsunternehmen - Ende 2009 waren es insgesamt 46 Unternehmen, davon 27 in Form einer Aktiengesellschaft sowie 19 genossenschaftlich organisierte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit - sind im Verband er privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zusammengeschlossen. Zum PKV-Verband zählen weiterhin ein außerordentliches Mitglied (betreibt neben der Krankenversicherung weitere Versicherungszweige) sowie zwei verbundene Einrichtungen (Krankenversorgung der Bundesbeamten sowie Postbeamtenkrankenkasse). Der Verband hat die Funktion, die PKV-Positionen in sozialpolitischen Entscheidungen durch fachliche Stellungnahmen und Teilnahme an Anhörungen im nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Versicherungsarten und Tarife

Krankheitsvollversicherung

Die Krankheitsvollversicherung ist die Hauptversicherungsart der PKV mit einem Anteil von 72 Prozent an den gesamten Beitragseinnahmen von ca. 31 Milliarden Euro (2009). Von den insgesamt ausbezahlten Krankenversicherungsleistungen in Höhe von ca. 20,4 Milliarden Euro entfielen ca. 3 Milliarden auf Zahnleistungen (2009). Ca. 8,8 Millionen Menschen in Deutschland waren Ende 2009 komplett privat krankenversichert. Die Versicherten werden untergliedert in Personen, die beihilfeberechtigt sind, und Personen ohne Beihilfeberechtigung. Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Dienstherrn - Bund, Länder, Kommunen - im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Ergänzend zur Beihilfe werden die Restkosten bei einem PKV-Unternehmen abgesichert. 2009 waren 48 Prozent der Versicherten beihilfeberechtigt.

Schätzungen sprechen von ca. 5.000 unterschiedlichen Tarifen.

Zusatzversicherungen

Die Zusatzversicherungen erfahren einen kontinuierlichen Zuwachs. Gründe dafür sind zum einen zunehmende Einschnitte im GKV-Leistungsbereich sowie des Weiteren die Möglichkeit der Kooperation zwischen Gesetzlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherern. Angeboten werden

  • Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz
    • ambulante Tarife
    • Tarife für Wahlleistungen im Krankenhaus
    • Zahntarife
      2009 hatten ca. 12,4 Millionen Personen einen Zahnzusatztarif abgeschlossen. Schätzungsweise sind 300 Zahnzusatztarife auf dem Markt
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Pflegezusatzversicherungen

Pflegeversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung

Basistarif

Zum Januar 2009 wurde per Gesetz ein brancheneinheitlicher Basistarif eingeführt. Für die PKV-Unternehmen besteht bei diesem Tarif hinsichtlich bestimmter Personengruppen Kontrahierungszwang, also die Pflicht zur Annahme eines Versicherungsvertrags. Dies gilt insbesondere gegenüber Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die der PKV zuzuordnen sind. 2009 zählte der Basistarif ca. 14.000 Personen.

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