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Gute GOZ-Kenntnisse sind nur die halbe Miete

„Wer die GOZ dann noch als einen Abrechnungskatalog wie den Bema benutzt, wird auf der Strecke bleiben. … Für eine qualitativ hochstehende Zahnmedizin wird man sich die HOZ als gedankliche Grundlage und als betriebswirtschaftliche Bibel unters Kopfkissen legen müssen.“

(Dr. K. Ulrich Rubehn, Präsident Zahnärztekammer Schleswig-Holstein)

GOZ 2010 – Status quo

Die GOZ erhebt den generellen Anspruch, das gesamte Leistungsspektrum einer zeitgemäßen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde beschreiben zu wollen. Bei der Regelung der Entgelte, d.h. bei der Honorierung, soll gemäß Zahnheilkundegesetz den berechtigten Interessen der Zahnärzte Rechnung getragen werden. Realität hingegen ist, dass wir tagtäglich mit einem Gebührenverzeichnis konfrontiert sind, das den wissenschaftlichen Stand von 1988 abbildet und dass sich 22 Jahre Honorar-Stillstand und zwischenzeitliche Kostensteigerungen mit rund 60 Prozent Honorarverlust in unseren Praxen auswirken.

Wir sollten nun erwarten können, dass im Rahmen der laufenden GOZ-Novellierung sämtliche Parameter einer wissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aktualisierung unterworfen werden. Doch weit gefehlt - einen ersten „Vorgeschmack“ haben wir mit dem vorliegenden Referentenentwurf bereits erhalten. Und alle weiteren Signale aus dem Bundesministerium für Gesundheit waren bis heute unverändert: nicht finanzierbar. Stellt sich doch die Frage, wer letztendlich angesprochen bzw. betroffen ist, wenn das BMG dieses Postulat stur aufrecherhält.

Praxisalltag 2010 - Abrechnung "klassisch"

Vorgeschichte

Die Tochter trat vor 15 Jahren in die etablierte, sehr gut gehende Praxis ihres Vaters ein. Die Praxis bot das gesamte Spektrum einer zeitgemäßen Zahnheilkunde an. Der Vater zieht sich allmählich zurück, die Tochter übernimmt die Praxis, modernisiert, baut die Praxis weiter aus und fokussiert ihr Therapieangebot auf minimal-invasive Therapiekonzepte.

2010 - 15 Jahre später

Die Praxis ist im weiten Umkreis bekannt für exzellente Zahnheilkunde mit den Schwerpunkten Implantologie und Parodontologie. Die Praxisinhaberin hat sich kontinuierlich fortgebildet, u.a. mit der Qualifikation eines Master of Science in Oral Implantology. Die Praxisorganisation ist sehr gut, ein QM-System wurde frühzeitig implementiert, die Praxis selbst ist zertifiziert - insgesamt ideale Voraussetzungen für den sicheren Erfolg. Einziger, doch elementarer „Wehmutstropfen“: Der Praxisgewinn sinkt seit einiger Zeit bedenklich.

Ursachenforschung - Einnahme(Abrechnungs-)seite

Das Segment „Implantologische Leistungen“ stellt den größten Anteil am Gesamt-Umsatzvolumen der Praxis dar. Insofern wird zunächst dieser Bereich analysiert. Alle Patienten innerhalb eines definierten Behandlungszeitraums werden vier Gruppen, d.h. vier Behandlungskonzepten, zugeordnet (Abb. 1).

Sämtliche Befunde und Behandlungsmaßnahmen werden von der Praxisinhaberin persönlich dokumentiert. Der Eintrag der jeweiligen Gebührenziffern und die Erstellung der Liquidationen (d.h. die Abrechnung) erfolgt durch ein qualifiziertes Teammitglied (ZMV) im Praxisbüro. Der Ansatz der jeweiligen Gebührenziffern und die Liquidationserstellung kann nach der Durchsicht als korrekt bewertet werden. Die Steigerungsfaktoren entsprechen

weitestgehend den Werten, die die GOZ-Analyse der BZÄK ausweist (Abb. 2). Die Chefin selbst besitzt nach eigenen Angaben wenig Kenntnisse im GOZ-Bereich. Die HOZ ist in der gesamten Praxis weitestgehend unbekannt.

Ursachenforschung - Ausgaben(Praxiskosten-)seite

Jede der vier Gruppen, d.h. jedes der vier Behandlungskonzepte, wird hinsichtlich der tatsächlichen entstehenden Praxiskosten betriebswirtschaftlich unter Zugrundelegung der Honorarordnung der Zahnärzte/HOZ berechnet (Abb. 3).

Analyse und Ergebnis

Die Analyse der Patientenstruktur ergibt, dass in der Praxis die Patientengruppe mit einem Lebensalter bis 50 Jahre deutlich überwiegt. Mit größter Häufigkeit wurden Patienten der Gruppe 1 (Einzelzahnimplantat ohne augmentative Maßnahmen) und der Gruppe 2 (Einzelzahnimplantat mit augmentativen Maßnahmen) behandelt.

Vergleicht man die Vergütung nach GOZ/GOÄ und die tatsächlich entstandenen Praxiskosten, so ist bei den Gruppen 1 und 2 eine Unterdeckung, d.h. ein Verlust, festzustellen. Wohlgemerkt: bei absolut korrekter Anwendung der GOZ und bei Steigerungsfaktoren, die von der Mehrzahl der Praxen in Deutschland favorisiert werden (Abb. 4, 5).

Berücksichtigt man weiterhin, dass diese beiden Gruppen in dieser Praxis die größte Häufigkeit bei den implantologischen Leistungen aufweisen, so wird endgültig klar: Die Praxisinhaberin arbeitet sich systematisch ins finanzielle Abseits.

Bewertung und Handlungsempfehlungen

Aus unternehmerischer Sicht unterliegen die zahnärztlichen Praxen generell einem steigenden Preisdruck. Es können nur diejenigen Praxisinhaberinnen und -inhaber erfolgreich sein, die es verstehen, medizinische Qualität und wirtschaftliches Denken adäquat miteinander zu verknüpfen. Die zunehmende Spezialisierung zwingt die Kolleginnen und Kollegen verstärkt, die jeweiligen Tätigkeitsgebiete auf eine solide betriebswirtschaftliche Basis zu stellen. Eine Spezialisierung ohne gleichzeitige Verbesserung der Rendite-Situation kann nicht zielführend sein.

3.1 Gute GOZ-Kenntnisse sind nur die halbe Miete
3.2 WISSEN für den Erfolg von morgen
3.3 HOZ und Eckdaten eines Stunden-Honorarsatzes
3.4 HOZ und individueller Honoraransatz
3.5 Honorar- und Abrechnungs-Diskussion am Beispiel PAR
3.6 Praxis-Controlling & Co.
3.7 Steuerliche vs. Betriebswirtschaftliche Erfolgsrechnung
3.8 Kalkulation betriebswirtschaftlich stimmiger Honorare
3.9 Leistungsstundensatz vs. Kostenstundensatz
3.10 Neue Wege bei der Honorierung - nur Zukunftsmusik?

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