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Fachgebiete

Durch eine mindestens vierjährige und hauptberufliche Weiterbildung (Assistenzzeit) mit abschließender Prüfung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen erworben werden.

Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, der zusätzlich zur zahnärztlichen Chirurgie die Diagnostik und Therapie von Luxationen und Frakturen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, sowie die Implantologie einschließt. Die Fachzahnarztausbildung dauert vier Jahre, davon ist ein Jahr in einer allgemeinzahnärztlichen Einrichtung zu absolvieren. Während dieser Zeit ist ein bestimmter Operationskatalog abzuarbeiten und mit der Anmeldung zur Fachzahnarztprüfung einzureichen.

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen.

Nach abgeschlossenem Zahnmedizinstudium kann eine vierjährige Fachzahnarztausbildung zum Kieferorthopäden erfolgen. Davon ist ein Jahr allgemeinzahnärztlich abzuleisten. Von den übrigen drei Jahren der Weiterbildung müssen zwei Jahre am Stück in einer kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik, oder in einer kieferorthopädischen Praxis stattfinden.

Fachzahnarzt für Parodontologie

Die Parodontologie ist der Bereich der Zahnheilkunde, der sich mit der Prävention, Therapie und Nachsorge von parodontalen, mukogingivalen und periimplantären Erkrankungen befasst.

Eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie ist ausschließlich im Raum Westfalen-Lippe, also an der Universitätsklinik Münster möglich. Sie umfasst ein allgemeinzahnärztliches Jahr, sowie eine dreijährige Fachzahnarztausbildung, von der maximal zwei Jahre Berufserfahrung in einer parodontologisch orientierten Praxis mit Weiterbildungserlaubnis angerechnet werden können. Erfolgt die Weiterbildung in einer Hochschulklinik, so können drei Jahre angerechnet werden.

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist eine ärztliche Fachrichtung, die für die Prävention, Therapie und Nachsorge, sowie für die funktionelle und ästhetische Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen zuständig ist.

Für die Weiterbildung ist eine Doppelapprobation in Human- und Zahnmedizin Grundvoraussetzung. Danach schließt sich die fünfjährige Facharztausbildung an, von der drei Jahre in stationärem Dienst absolviert werden müssen. Wird neben dem OP-Katalog eine weitere Anzahl plastisch-chirurgischer Operationen durchgeführt, kann auf diesem Wege auch die Zusatzbezeichnung „und plastische Gesichtschirurgie“ erlangt werden.

Spezialisten und Tätigkeitsschwerpunkte

Ästhetische Zahnheilkunde

  • Tätigkeitsschwerpunkt „Ästhetische Zahnmedizin“
  • Master of Science „Zahnmedizinische Ästhetik und Funktion“ (DGÄZ – Universität Greifswald)
  • Master of Science Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin (Uni Krems)
  • Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin

Alterszahnmedizin

  • Spezialist für Seniorenzahnmedizin

Funktionsdiagnostik und –therapie

  • Spezialist für Funktionsdiagnostik und –therapie
  • Zahnärztliche Funktionsdiagnostik und -therapie mit Computerunterstützung (Universität Greifswald)

Implantologie

  • Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie“
  • Tätigkeitsschwerpunkt „Implantatprothetik und Zahntechnik“
  • Master of Oral Medicine in Implantology (Uni Münster)

Laserzahnmedizin

  • Tätigkeitsschwerpunkt „Zahnärztliche Lasertherapie“
  • Tätigkeitsschwerpunkt „Laserandwendung in der Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde“

Parodontologie

  • Master of Science in Periodontology
  • Spezialist für Parodontologie

Prothetik und Werkstoffkunde

  • Spezialist für Prothetik
  • Master of Science Zahnärztliche Prothetik (Universität Greifswald)

Zahnerhaltung

  • Spezialist in Endodontologie (DGEndo)
  • Spezialist/Spezialistin für Zahnerhaltung (präventiv und restaurativ) der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung
  • Zahnarzt mit Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendzahnheilkunde (DGK)
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