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Zahnärztekammern

Die Zahnärztekammern sind die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zahnärztekammern sind Berufsständische Körperschaften. Sie nehmen von den Aufsichtsbehörden übertragene Aufgaben auf der Grundlage des Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen. In jedem Bundesland existiert mindestens eine Zahnärztekammer, zusätzlich besteht die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern (Bundeszahnärztekammer)

Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärzte in Deutschland zwingend. Sie kann nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bestimmungen ruhen (Nichtausübung der zahnärztlichen Tätigkeit, Rentner). Der Kammerbeitrag ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich und liegt bei maximal 300 € im Quartal.

Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) gehören alle Zahnärzte an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen oder ermächtigt sind. KZVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 17 Regionen - die so genannten KZV-Bereiche - unterteilt, die jeweils eine eigene Kassenzahnärztliche Vereinigung haben. Auf Bundesebene ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS), die KZVen der Aufsicht des für ihren räumlichen Bereich zuständigen Landesgesundheitsministeriums.

Kammern & KZVen

Auf diesen Seiten finden Sie neben der Übersicht über alle (Landes)zahnärztekammern (LZK) und Kassenzahnärztliche Vereinigungen Deutschlands:

Übersicht über alle Kammern und KZVen mitsamt Adressen (Dental Maps Kartenansicht)

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