Bundeszahnärztekammer
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BZÄK - Bundeszahnärztekammer
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene.
Wer steckt dahinter?
Die Mitglieder der BZÄK sind die 17 Zahnärztekammern der Bundesländer. Sie entsenden Delegierte (zurzeit 140) in die Bundesversammlung, das höchste Entscheidungsgremium der BZÄK. Die Bundesversammlung legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der Zahnärzte und die vorrangigen Ziele und Aufgaben der BZÄK fest. Sie beschließt den Haushalt und wählt den Präsidenten und die zwei Vizepräsidenten der BZÄK für vier Jahre.
Was genau macht die BZÄK?
Die BZÄK vertritt die Interessen der Zahnärzte vor der Politik, den Medien und nicht zuletzt vor der breiten Öffentlichkeit. Und das nicht bundes-, sondern auch europaweit und darüber hinaus. Zentral wichtig für die Arbeit der Zahnmediziner ist, dass sich das Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient frei von Fremdeinflüssen entwickeln kann. Aus diesem Grund ist ein freiheitliches und zukunftsorientiertes Gesundheitswesen, welches den Patienten in den Mittelpunkt der zahnärztlichen Bemühungen stellt, das oberste Ziel der BZÄK. Im Einzelnen bedeutet das für die BZÄK, dass sie für die Erbringung und Anerkennung zahnmedizinischer Leistungen Rahmenbedingungen schaffen will, die sich an den Grundsätzen der Freiberuflichkeit und einer weitgehenden Autonomie des Patienten orientieren.
Praktisch heißt das was?
Aktuell gibt es eine sehr wichtige Diskussion, die zeigt, wie sich die BZÄK in der Praxis für die Zahnärzte einsetzt. Gerade hat eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Gesundheit eine Neuauflage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entwickelt, die vom Berufsstand so nicht akzeptiert werden kann.
Weiterhin beobachtet die BZÄK die Überlegungen hinsichtlich einer Öffnungsklausel, die es privaten Versicherungsunternehmen möglich macht, mit Gruppen von Zahnärzten pauschale Sondervereinbarungen außerhalb der Gebührenordnung zu treffen. Privatpatienten müssten in dem Fall mit empfindlichen Mehrkosten rechnen, wenn sie einen anderen als den Vertragszahnarzt des Versicherers aufsuchen wollen. Damit ist der Patient in seinem Recht auf die freie Wahl des Zahnarztes eingeschränkt. Frei von Fremdeinflüssen wäre das Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient dann nicht mehr: Der direkte Einfluss der privaten Krankenkasse auf den Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patient würde entscheidend zunehmen.
Was passiert dort noch?
Die Arbeitsschwerpunkte der BZÄK lasten alle Bereiche, die den Zahnarzt betreffen, aus. Konkret heißt das: Die Homepage der BZÄK bietet acht Seiten PDF-Dokumente voller Arbeitsschwerpunkte. Ganz wichtig ist die ständige Einmischung der BZÄK – siehe GOZ – in gesundheitspolitische Entscheidungen. Von der Politik erwartet die BZÄK eine zukunftsorientierte Gesundheitsreform und eine solide Finanzierungsgrundlage der zukünftigen Krankenversicherung. Im Mittelpunkt steht natürlich auch der Patient: Ihm muss die Politik Lösungen zur Finanzierung der Zahnbehandlung anbieten und eine freie Zahnarztwahl garantieren. Eine eigens eingerichtete Patientenhotline der BZÄK erweitert die Möglichkeiten der Patientenberatung, -information und -aufklärung.
Die BZÄK tritt gegenüber der Politik für die Unabhängigkeit der Zahnärzte ein. Die zahnärztliche freiberufliche Selbstverwaltung muss gesichert sein. Aktive politische Arbeit hat die BZÄK zum Beispiel geleistet, indem sie den Entwurf einer „Honorarordnung der Zahnärzte“ (HOZ) verabschiedet hat und damit einen Vorschlag und Maßstab des Berufsstandes bei allen Aktivitäten zur Novellierung der GOZ vorweisen und in die Diskussion einbringen kann. Auch den Entwurf einer dringend benötigten neuen Approbationsordnung hat die BZÄK in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Vereinigung der Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und dem Freien Verband der Deutschen Zahnärzte erarbeitet und vorgelegt. Diesen Entwurf hat die Studentenschaft (vertreten durch den BdZM) vor dem Medizinischen Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland verteidigt.
Nun setzten sich die BZÄK, der BdZM und der BdZA für eine zügige politische Umsetzung der neuen Approbationsordnung ein. Auf dem Gebiet der Berufspraxis treibt die Bundeszahnärztekammer eine Ausrichtung der modernen Zahnmedizin in Richtung Prävention und Prophylaxe voran, indem sie in mehrjähriger Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der DGZMK eine wissenschaftlich fundierte Richtschnur für eine präventionsorientierte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erarbeitet hat und diesbezüglich eine intensive Publikations- und Vortragstätigkeit betreibt.
Im Zuge des Aufgabenbereichs „Qualitätsförderung“ unterstützt die BZÄK die Absolventen bei der Integration in den Berufsalltag. Dafür wurde die Broschüre „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“, die als Grundlage für die Entwicklung von Curricula der Berufskundevorlesungen an den Hochschulen dient, neu aufgelegt. Da man ja bekanntlich nie auslernt, macht sich die BZÄK auch die Fort- und Weiterbildung der Zahnärzte zur Aufgabe.
Die Interessen der Zahnärzte bringt deren bundesweite Vertretung nicht nur in Deutschland zur Sprache: Seit 1993 unterhält die Bundeszahnärztekammer ein Büro in Brüssel, das die zahnärztlichen Anliegen bei der Europäischen Kommission, dem Europaparlament und dem Europarat durchsetzt. Das Büro bringt Stellungnahmen der deutschen und europäischen Zahnärzteschaft im Europäischen Parlament in laufende Gesetzgebungsverfahren ein.
Der Einstieg in das zahnärztliche Berufsleben konfrontiert mit neuen, umfassenden Aufgaben. Im Regelfall folgt nach wenigen Jahren der Schritt in die Selbstständigkeit und somit in die Freiberuflichkeit. Um diesen Schritt etwas zu erleichtern, hat die Bundeszahnärztekammer die Broschüre „Der Weg in die Freiberuflichkeit – Praxisgründung“ herausgegeben.
Diese gibt einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Themenfelder, die beim Führen einer Praxis zu beachten sind:
- Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Formen der Berufsausübung
- Formalitäten der Niederlassung als Vertragszahnarzt
- Wirtschaftliche Aspekte der Praxisgründung
- Praxisorganisation und Qualitätsmanagement
- Der Zahnarzt als Arbeitgeber
- Gesetzliche Vorgaben des zahnärztlichen Alltags
- Haftpflicht und Haftpflichtversicherung des Zahnarztes
- Die zahnärztlichen Versorgungswerke
- Fort- und Weiterbildung im zahnärztlichen Beruf
- Das Risiko managen – die private Vorsorge und die Versicherungen für den Praxisgründer und seine Praxis
Die Broschüre kann von Zahnärztinnen und Zahnärzten bei den zuständigen (Landes-)Zahnärztekammern angefordert oder über die Bundeszahnärztekammer (m.rahn@bzaek.de) zum Preis von 3,– Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.
DENTS.DE Assistenzstellenbörse
Die Internetzeitung der Zahnmedizin
Die Internetzeitung der Zahnmedizin mit dem umfassenden und objektiven Blick auf die aktuelle Nachrichtenlage. Deutschland: dentapress.de und international: dentapress.com
zahniportal.de
Alles rund um das Zahnmedizinstudium: Steckbriefe der Unis, Wissen, Werkstoffkunde, Studienplatztausch, etc. auf: www.zahniportal.de
zahnigroups
Die zahnigroups sind die offizielle Studiumscommunity aller Zahnmedizinstudierenden in Deutschland: www.zahnigroups.de

