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Steckbrief Implantologie

Die zahnmedizinische Implantologie ist längst eine etablierte Therapieform für den Ersatz verloren gegangener Zähne. Mit der Approbation erwirbt jeder Zahnarzt die Erlaubnis, Zahnheilkunde uneingeschränkt auszuüben und darf damit auch Zahnimplantate setzen. Approbierte Zahnmediziner können sich ohne Einschränkung Implantologe nennen, denn diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.

An den meisten Universitäten ist die Implantologie kein zentraler Bestandteil der Ausbildung. Die wesentlichen Qualifikationen dafür, ein guter Implantologe zu werden, werden also postgradual erlangt. Wer sich für eine Spezialisierung im Bereich Implantologie interessiert, dem stehen folgende Wege offen:

Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Diese Zahnärzte haben eine vierjährige Weiterbildung in Vollzeit abgeschlossen, zu der auch, aber nicht ausschließlich Implantationen gehören. Wie stark Fachzahnärzte für Oralchirurgie tatsächlich implantologisch ausgerichtet sind, müsste im Einzelfall erfragt werden. Der Leistungsumfang dieser Weiterbildung, die Zulassung und Abnahme der Prüfung wird von den Zahnärztekammern betreut.

Mehr Informationen zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Master of Science (MSc.)

Ein Masterstudiengang in der Zahnmedizin ist ein postgraduales Studium über zwei bis drei Jahre, das mit einer Masterarbeit („Masterthesis“) und einem akademischen Titel abgeschlossen wird. Folgende Masterabschlüsse sind für Implantologen relevant: 


Masterstudiengänge Implantologie

Spezialist

Curriculum Implantologie / Zertifizierter Implantologe

Ein Curriculum ist eine strukturierte Fortbildung, die aus verschiedenen, aufeinander aufbauenden Einzelveranstaltungen beruht. In der Regel erwirbt der Zahnarzt durch den erfolgreichen Abschluss eines Curriculums ein Zertifikat, manche Curricula berechtigen auch – unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen – zum Tragen eines Tätigkeitsschwerpunkts oder können auf die Credit-Points eines Masterstudiengangs angerechnet werden. 

Eine Auswahl von Curricula in der Implantologie:


Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Vergeben von den Mitgliedern der Konsensus-Konferenz Implantologie

Die Konsensuskonferenz Implantologie ist eine Kooperation von zwei Berufsverbänden (BDIZ, BDO), zwei wissenschaftlichen Fachgesellschaften (DGI, DGZI) und einem Verband, der sowohl Berufsverband als auch wissenschaftliche Fachgesellschaft (DGMKG) ist.

Die Konsensuskonferenz ist als neutraler Treffplatz zur Meinungsbildung und zum Zwecke der Umsetzung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie ins Leben gerufen worden. Im Gegensatz dazu erfolgt die Ausweisung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie durch die Zahnärztekammern nach Aussage der Konsensuskonferenz nicht immer nach bundeseinheitlichen Kriterien, worin die Konsensuskonferenz die Gefahr einer Irreführung der Patienten sieht.

Das Bemühen der Konsensuskonferenz ist die Aufstellung bundeseinheitlicher Kriterien der Fortbildung im Bereich der zahnärztlichen Implantologie. Von den an der Konsensuskonferenz teilnehmenden Verbänden haben die wissenschaftlichen Gesellschaften jeweils ihr eigenes Curriculum Implantologie entwickelt. Diese Curricula in den Grundzügen nach wissenschaftlichen Kriterien zu vereinheitlichen war eines der Ziele der Konsensuskonfere

Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz

Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ist auf dem Praxisschild und sonstigen Informationsmedien (Briefbogen, Telefonverzeichnis) wiedergabefähig. Um die Zertifizierung können sich approbierte Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit,
  2. Setzen und/oder Versorgen von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 70 Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen,
  3. Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien.

Als Zeiten implantologischer Tätigkeit können auch Zeiten der assistenz(zahn)ärztlichen Tätigkeit anerkannt werden. Die prothetische Versorgung von Implantaten (Implantatprothetik) gilt als implantologische Tätigkeit. Für rein chirurgisch tätige Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die Fortbildung in zahnärztlicher Prothetik durch Bescheinigungen über die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen mit Lernzielkontrolle nachzuweisen.

Zur Webseite der Konsensuskonferenz


Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, vergeben von den Zahnärztekammern

  • kann direkt bei der Kammer beantragt werden oder auch, wie in Bayern, ohne Antrag geführt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen 
  • Die Qualifikationen, die für das Führen des Tätigkeitsschwerpunktes von der Kammer berechtigen, sind nicht bundeseinheitlich, auch die Überprüfung der Angaben des Zahnmediziners variieren von Kammer zu Kammer 
  • Die Kammern verlangen i.d.R. den Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Implantologie. Z.T. muss der Zahnmediziner über einen bestimmten Zeitraum als Implantologe tätig sein und/oder eine Mindestanzahl an Implantaten gesetzt oder eine Mindestanzahl von Implantatpatienten betreut haben.

Implantologie

  • anerkannt in:
    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe

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