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Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Ein vergleichsweise weniger häufig eingeschlagener Weg zur Spezialisierung ist der des Fachzahnarztes für Öffentliches Gesundheitswesen. Zahnärzte in dieser Funktion findet man häufig in leitender Stellung in Behörden. Vereinfacht gesagt besteht die Hauptaufgabe des Fachzahnarztes für Öffentliches Gesundheitswesen größtenteils darin, die Zahngesundheit der Bevölkerung zu fördern.

Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen vermittelt die Befähigung, den Gesundheitszustand der Bevölkerung und bestimmter Bevölkerungsteile auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu ermitteln und zu überwachen. Der zukünftige Fachzahnarzt lernt, Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu beurteilen, um so die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und einzelner Gruppen mit zu fördern und die Bevölkerung in zahnmedizinischen Fragen zu beraten und aufzuklären.

Dauer

Auf die fachspezifische Weiterbildung entfallen mindestens drei Jahre, davon unabhängig ist ein allgemeinzahnärztliches Jahr nachzuweisen, das in der Regel vor Beginn der fachspezifischen Weiterbildung abgeleistet wird, in Ausnahmefällen kenn es auch nach dem ersten Jahr der fachspezifischen Weiterbildung abgeleistet werden. Die verbleibenden zwei Jahre der Ausbildung muss ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte stattfinden.

Ein Teil der Weiterbildung ist in der Praxis eines berechtigten niedergelassenen Zahnarztes o.ä. abzuleisten, der andere entfällt auf die zahnärztliche Tätigkeit in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Mindestdauer dieser Abschnitte unterscheidet sich je nach zuständigem Kammerbereich und sollte daher direkt dort erfragt werden. Darüber hinaus ist die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an einem theoretischen Lehrgang nachzuweisen.  Genauere Informationen über Mindestdauer und Lerninhalte gibt die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder die zuständige Landeszahnärztekammer.

Weiterbildungsorte

Zugelassene Ausbildungsorte sind Einrichtungen der Hochschulen, zugelassene Krankenhausabteilungen, zugelassene Institute, andere zugelassene Einrichtungen oder die Praxis eines berechtigten niedergelassenen Zahnarztes sowie Sanitätszentren oder ähnliche Einrichtungen der Bundespolizei und der Bundeswehr.

Abschlussprüfung

Nach Absolvierung aller geforderten praktischen und theoretischen Weiterbildungszeiten endet die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen mit einer mündlichen Prüfung.

Weiterbildung in Teilzeit

Ist aus persönlichen Gründen eine Weiterbildung in Vollzeit nicht möglich, kann bei der zuständigen Berufsvertretung eine Teilzeitvereinbarung beantragt werden. Die Höchstdauer von vier Jahren, innerhalb derer die Weiterbildung halbtägig erfolgt, darf nicht überschritten werden, die restliche Zeit muss in jedem Fall in Vollzeit abgeleistet werden.