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Kammern und KZVen

Allen Freien Berufen räumt der Staat das Recht einer eigenen Berufsvertretung ein. Neben der weitgehend selbständigen Regelung beruflicher Angelegenheiten dienen diese Institutionen dazu, die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und auf bundespolitischer sowie internationaler Ebene zu vertreten. 

Gestiegene Anforderungen und Fremdinteressen erfordern die Organisation durch Verbände und Kammern heute dringender denn je. Die beiden wichtigsten Institutionen für den Berufsstand der Zahnärzte, KZBV und BZÄK, stellen sich hier kurz vor. 

Gesicherte Rahmenbedingungen für den zahnärztlichen Nachwuchs

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der rund 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland. Eine wichtige Aufgabe der KZBV und der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern ist die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen vertragszahnärztlichen Versorgung. Hierfür werden in Verträgen mit gesetzlichen Krankenkassen Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte bei Behandlungen zu Lasten der GKV festgelegt. Die traditionelle Einzel- oder Gemeinschaftspraxis ist dabei das von uns angestrebte Versorgungsmodell der zahnmedizinischen Berufsausübung.

Der zahnärztliche Nachwuchs – sei es als Freiberufler im Angestelltenverhältnis oder in eigener Praxis – liegt der KZBV bei ihrem Engagement besonders am Herzen. Die für die Vertragszahnärzteschaft relevante Gesetzgebung auf Bundesebene wird von uns ganz wesentlich mit vorbereitet und später dann auch politisch umgesetzt. Gemeinsam mit den KZVen gestalten wir die Zukunft des Berufsstandes, indem wir seine wirtschaftlichen und berufspolitischen Rahmenbedingungen sichern und fortlaufend verbessern, etwa bei der Ausgestaltung der Assistenzzeit. Aber auch beherrschbare Finanzierungsrisiken, wirtschaftliche Unabhängigkeit durch adäquate Honorierung, Planungssicherheit und eine funktionierende Infrastruktur bei der Existenzgründung sind wesentliche Ziele der KZBV. Insbesondere bei der Niederlassung in eigener Praxis leisten wir für die junge Generation Beratung und Unterstützung.

Wenn die zahnmedizinische Versorgung auch in den nächsten Jahren auf dem gewohnt hohen Qualitätsniveau gewährleistet sein soll, brauchen wir bereits heute genügend Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren verantwortungsvollen Beruf mit Freude und Engagement ausüben. Hierfür leistet die KZBV einen wichtigen Beitrag und sucht dabei den ständigen Austausch mit jungen Kolleginnen und Kollegen sowie deren Nachwuchsorganisationen. Und an zahnärztlichem Nachwuchs mangelt es angesichts der Studierenden- und Approbantenzahlen momentan nicht. Damit die KZBV aber ihre Aufgaben im Interesse der nächsten Generation weiter erfüllen kann, sollten möglichst viele angehende Zahnärzte selbst standespolitisch aktiv werden.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

E-Mail: postkzbvde
Website: www.kzbv.de

Was macht eigentlich die Bundeszahnärztekammer?

Wer ist die Bundeszahnärztekammer?

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Sie ist wie die Bundesärztekammer als Verein organisiert. Mitglieder sind die Zahnärztekammern der Länder. 

Welche Aufgaben hat die Bundeszahnärztekammer?

Die BZÄK vertritt die Interessen der Zahnärzte gegenüber Bundesministerien und Bundesorganisationen sowie auf der europäischen und internationalen Ebene. Sie ist Ansprechpartner für die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), für Fragen zum Zahnheilkundegesetz und die Approbationsordnung, die zahnärztliche Berufsausübung und Fortbildung sowie Wissenschaftsfragen. Die BZÄK vertritt die Zahnmedizin zudem mit bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit. 

Wie ist die Bundeszahnärztekammer strukturiert?

Ihr oberstes Beschlussorgan ist die Bundesversammlung. Sie setzt sich aus den Delegierten der 17 (Landes-)Zahnärztekammern zusammen. Einmal jährlich findet im Herbst eine Bundesversammlung statt. Den Vorstand der BZÄK bilden die Kammerpräsidenten der (Landes-)Zahnärztekammern und der geschäftsführende Vorstand. Dieser setzt sich aus dem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidenten, die von der Bundesversammlung aus ihrer Mitte gewählten werden, zusammen. 

Was bietet die BZÄK jungen Kollegen?

Viele hilfreiche Tipps, z.B über eine eigene Rubrik unter www.bzaek.de mit Infos zur Praxisgründung und zu den Formen der Berufsausübung, zu Hilfseinsätzen im Ausland, Veranstaltungstipps und vieles mehr.

Was bietet die Bundeszahnärztekammer für den Berufsalltag?

Auf den Seiten der BZÄK findet ihr den Hygieneplan und -leitfaden, die Information über zahnärztliche Arzneimittel, alles zur GOZ, eine Zusammenstellung aller aushangpflichtigen Gesetze und vieles mehr. Weitere Informationen zu allen Aspekten des Qualitätsmanagements und zur zahnärztlichen Berufsausübung stellen die (Landes-)Zahnärztekammern zur Verfügung. 

Was man als Zahnarzt über seine Kammer wissen sollte

Der Staat räumt den Freien Berufen das Recht ein, ihre Berufsangelegenheiten weitgehend selbständig in einer eigenen Berufsvertretung zu regeln. Damit ist die Kammer nach dem Heilberufs- bzw. Kammergesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach diesem Gesetz ist somit jede/r Zahnarzt/Zahnärztin nicht nur Pflichtmitglied der (Landes-)Zahnärztekammer, sondern hat das Recht auf Mitbestimmung, Wahl und Nutzung der Unterstützung durch seine zuständige (Landes-)Zahnärztekammer. Gewählte Vertreter der Zahnärzteschaft stellen die Kammerversammlung und den Vorstand der Kammer. Die Mitarbeit steht jedem Zahnarzt offen. Somit ist es jedem möglich, seinen Sachverstand einzubringen. Wer also selbst etwas bewirken will, ist herzlich eingeladen: Wendet euch an eure Kammer und engagiert euch. 

Bundeszahnärztekammer

Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
www.bzaek.de
infobzaekde