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Förderprojekt Telemedizin für NRW

CompuGroup Medical bietet Teilnehmern mit CLICKDOC weitere Einsparmöglichkeiten

CompuGroup Medical bietet Teilnehmern Einsparmöglichkeiten

| Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen eines Förderprojektes zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die Telemedizin in der ambulanten Versorgung zu etablieren. Förderfähig ist dabei u. a. die Erstausstattung zur Durchführung von Videosprechstunden. Leistungserbringer, die sich im Rahmen des Förderprojekts für die CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE entscheiden, profitieren von zusätzlichen Leistungen.

In Kooperation mit den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, den Hausärzteverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe und unter Einbindung der Krankenkassen hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen können. Ziel des Projekts ist es, telemedizinische Anwendungen in den flächenweiten Einsatz bringen, um so die Vorteile allen Patienten unabhängig von ihrem Wohnort zugänglich zu machen. Räumliche Entfernungen und Sektorengrenzen sollen damit nicht mehr länger einen Einfluss auf die medizinische Versorgung haben. Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden. Die Komponenten oder Fortbildungen müssen im Zeitraum Oktober 2019 bis Februar 2020 erfolgen.

Gefördert wird unter anderem die Einführung einer technischen Infrastruktur zur Durchführung von Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient, zum Austausch mit Arzt-Kollegen via Telekonsil oder für die elektronische Visite in der Pflege. Mit Hilfe von Videosprechstunden können Ärzte beispielsweise therapeutische Erfolge, Medikationsanpassungen oder auch Patientenschulungen vertraulich via PC, Laptop oder Tablet besprechen. Der Einsatz der Videosprechstunde bringt zudem finanzielle Vorteile. Schon heute können Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient oder Fallbesprechungen mit Pflegekräften über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Insgesamt können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze bis zu 90 Prozent ihrer Anschaffungskosten erstattet bekommen. Voraussetzung für die Förderung der Videokonferenztechnik ist zum einen die Eigenerklärung des Antragstellers, dass er die von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband vereinbarten technischen und fachlichen Anforderungen (in der Praxis einhält, und zum anderen der Nachweis des Herstellers über die entsprechenden Zertifizierungen.

Die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) unterstützt das Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem speziellen Angebot. Alle Einrichtungen, die im Förderzeitraum ihre Erstausstattung für die Videosprechstunde über CLICKDOC bestellen, erhalten zusätzlich die CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE für die ersten drei Monate kostenlos. Dies bedeutet im Vergleich zum regulären Angebot eine Ersparnis von knapp 175,00 Euro inkl. MwSt. (3x49€=147,00€ netto zzgl. Mwst.). „Wir freuen uns, dass das Land Nordrhein-Westfalen der Telemedizin und insbesondere der Videosprechstunde eine hohe Bedeutung und großes Potential für die Zukunft zuschreibt“, erklärt Alexander Boschuk, General Manager CLICKDOC Deutschland der CGM. „Mit unserem Angebot möchten wir einen weiteren Anreiz für die Einführung der Videosprechstunde in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis, dem MVZ oder dem Praxisnetz schaffen.“ Die CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE läuft auf Basis der etablierten und vielfach eingesetzten Lösung CGM ELVI. Als erste und bisher einzige Softwarelösung für Videosprechstunden wurde CGM ELVI von der TÜV IT GmbH zertifiziert und erfüllt alle technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Damit erfüllt die Videosprechstunde von CLICKDOC die notwendigen Anforderungen für die Erstattung im Rahmen des NRW-Förderprojekts.