Zum Inhalt springen

Werbung mit „Zahnarzt für Implantologie“ ist wettbewerbswidrig

Bild: Freeimages

Wer in einem Online-Branchenverzeichnis unter den Kategorien „Zahnarzt für Implantologie“ und „Zahnarzt für Endodontie“ wirbt, begründet eine Verwechslungsgefahr mit der Facharztbezeichnung und handelt insoweit wettbewerbswidrig. So entschied das Landgericht (LG) Flensburg.

Events

74. Kongress & Praxisführungsseminar DGMKG

Wann : 05.06.2024 - 08.06.2024

DDS.Berlin - Digital Dentistry Show 2024

Wann : 28.06.2024 - 29.06.2024

MUNDHYGIENETAG 2024

Wann : 08.11.2024 - 09.11.2024

53. Internationaler Jahreskongress der DGZI

Wann : 08.11.2024 - 09.11.2024

mehr Events