Zum Inhalt springen

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Wer ist die Bundeszahnärztekammer?

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Sie ist wie die Bundesärztekammer als Verein organisiert. Mitglieder sind die Zahnärztekammern der Länder.

Welche Aufgaben hat die Bundeszahnärztekammer?

Die BZÄK vertritt die Interessen der Zahnärzte gegenüber Bundesministerien und Bundesorganisationen sowie auf der europäischen und internationalen Ebene. Sie ist Ansprechpartner für die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), für Fragen zum Zahnheilkundegesetz und die Approbationsordnung, die zahnärztliche Berufsausübung und Fortbildung sowie Wissenschaftsfragen. Die BZÄK vertritt die Zahnmedizin zudem mit bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit.

Wie ist die Bundeszahnärztekammer strukturiert?

Ihr oberstes Beschlussorgan ist die Bundesversammlung. Sie setzt sich aus den Delegierten der 17 (Landes-)Zahnärztekammern zusammen. Einmal jährlich findet im Herbst eine Bundesversammlung statt. Den Vorstand der BZÄK bilden die Kammerpräsidenten der (Landes-)Zahnärztekammern und der geschäftsführende Vorstand. Dieser setzt sich aus dem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidenten, die von der Bundesversammlung aus ihrer Mitte gewählten werden, zusammen.

Was bietet die BZÄK jungen Kollegen?

Viele hilfreiche Tipps, z.B über eine eigene Rubrik unter www.bzaek.de mit Infos zur Praxisgründung und zu den Formen der Berufsausübung, zu Hilfseinsätzen im Ausland, Veranstaltungstipps und vieles mehr.

Was bietet die Bundeszahnärztekammer für den Berufsalltag?

Auf den Seiten der BZÄK findet ihr den Hygieneplan und -leitfaden, die Information über zahnärztliche Arzneimittel, alles zur GOZ, eine Zusammenstellung aller aushangpflichtigen Gesetze und vieles mehr. Weitere Informationen zu allen Aspekten des Qualitätsmanagements und zur zahnärztlichen Berufsausübung stellen die (Landes-)Zahnärztekammern zur Verfügung.

Was man als Zahnarzt über seine Kammer wissen sollte

Der Staat räumt den Freien Berufen das Recht ein, ihre Berufsangelegenheiten weitgehend selbständig in einer eigenen Berufsvertretung zu regeln. Damit ist die Kammer nach dem Heilberufs- bzw. Kammergesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach diesem Gesetz ist somit jede/r Zahnarzt/Zahnärztin nicht nur Pflichtmitglied der (Landes-)Zahnärztekammer, sondern hat das Recht auf Mitbestimmung, Wahl und Nutzung der Unterstützung durch seine zuständige (Landes-)Zahnärztekammer. Gewählte Vertreter der Zahnärzteschaft stellen die Kammerversammlung und den Vorstand der Kammer. Die Mitarbeit steht jedem Zahnarzt offen. Somit ist es jedem möglich, seinen Sachverstand einzubringen. Wer also selbst etwas bewirken will, ist herzlich eingeladen: Wendet euch an eure Kammer und engagiert euch.

Kontaktdaten:

Bundeszahnärztekammer

Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 40005 – 0
Fax: +49 30 40005 - 200
info@bzaek.de
www.bzaek.de
Ihr Profil? Änderung vorschlagen

Veranstaltungen

Keine Einträge vorhanden!

News

16.12.2022
BZÄK und KZBV begrüßen offensichtlichen Richtungswechsel im BMG | Mit Erleichterung und Zustimmung haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) aktuelle Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zu Investoren in der Zahnheilkunde zur...
15.12.2022
Gemeinsame Erklärung von BMG und Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist Mitunterzeichner der gemeinsamen Erklärung „Klimapakt Gesundheit – gemeinsam für Klimaanpassung und Klimaschutz im Gesundheitswesen eintreten“ des Bundesministeriums für Gesundheit...
04.07.2022
Hilfreiche Infos für Studierende, junge Zahnärztinnen und Zahnärzte von BZÄK, bdzm und BdZA | Eine Ratgeberseite für den Berufsstart haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (bdzm) und der Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in...
27.06.2022
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben in Anbetracht zunehmender Investorenaktivitäten im Bereich medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) am 24. Juni einen einstimmigen Beschluss gefasst. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird gebeten, „in geeigneter Weise und unter...
24.06.2022
Zahnärzteschaft begrüßt erneute Positionierung der Gesundheitsministerkonferenz | Auf ihrer Konferenz in Magdeburg haben gestern die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder (GMK) einstimmig einen Beschluss zur Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ)...
31.05.2022
Mit Inkrafttreten der neuen Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Zahnarztpraxen gegen das Coronavirus impfen können. Zuvor hatten Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und...
25.05.2022
Die Telematik im Gesundheitsweisen macht bislang noch keinen richtig glücklich. Die Anwendungen der TI sind mitunter sperrig umgesetzt, einige klagen über Abstürze und Ausfälle. Sie sind in den Praxen, aber auch bei den Patientinnen und Patienten - bisher fordern nur wenige bspw. einen...
11.05.2022
Bundeszahnärztekammer zum Tag der Parodontologie | Parodontitis ist eine Volkskrankheit, die in ihrer Wirkung und ihrem Ausmaß oft unterschätzt wird, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) anlässlich des europäischen Tags der Parodontologie am 12. Mai. Die Krankheitsfolgen dieser chronischen Entzündung...
12.04.2022
iMVZ: KZBV und BZÄK mahnen erneut dringenden politischen Handlungsbedarf an | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nehmen die aktuellen Berichterstattungen in den zahlreichen Medien, insbesondere die Recherchen des Magazins "Panorama" (NDR) zum Anlass, um...
01.04.2022
BZÄK und Verband medizinischer Fachberufe e.V. zur modernisierten Berufsausbildung Zahnmedizinischer Fachangestellter | 21 Jahre nach der letzten Novellierung tritt am 1. August 2022 eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft. Im...