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Assistenzzeit

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Die Assistenzzeit schließt sich dem Studium der Zahnmedizin an und bildet den Übergang zur selbständigen Tätigkeit.

Dabei ist die Assistenzzeit ein Begriff hinter dem sich einiges versteckt, da sie nicht so eindeutig geregelt ist wie es scheint und sie viele Ausgestaltungsmöglichkeiten mit sich bringt. So ist die Assistenzzeit auch nicht verpflichtend und kann ganz unterschiedliche Zielsetzungen haben.

Zweck der Assistenzzeit

Formal betrachtet ist die Assistenzzeit in den meisten Fällen die "Vorbereitungszeit" auf die Kassenzulassung. Man ist in dieser Zeit ein Ausbildungs- bzw. Vorbereitungsassistent. Die Ausbildungsassistenz sieht vor, dass in mindestens zwei und maximal vier Jahren der Vorbereitungsassistenzzeit der approbierte Zahnmediziner die leistungskonforme Behandlung von Kassenpatienten erlernt und dies zum Ende in einer Prüfung unter Beweis stellt.  Die Anzahl der Wochenstunden, die man in dieser Zeit arbeiten muss, um die Zeit voll anerkannt zu bekommen, ist von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in deren Wirkungsbereich man tätig ist, abhängig.

Nach Approbation, zwei Jahren Assistenzzeit bei benötigter Wochenstundenzahl und bestandener Prüfung vor der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV), ist man dann berechtigt, die kassenzahnärztliche Zulassung zu beantragen und Vertragszahnarzt der gesetzlichen Krankenkassen zu werden. Für Zahnmediziner, die ihre Assistenzzeit als Assistenzzahnarzt an einer Klinik oder im Ausland absolvieren schließt sich aus diesem Grund immer noch eine verkürzte Vorbereitungszeit bei einem Vertragszahnarzt an, sofern die Kassenzahnärztliche Zulassung anstreben. Dies ist ebenfalls abhängig von der zuständigen KZV in deren Bereich man die Zulassung beantragen möchte und sollte gegebenenfalls bei dieser rechtzeitig erfragt werden.

Da diese Reglung die privaten Krankenversicherer nicht erfasst, wird deutlich, dass die Assistenzzeit nicht zwingend vorgeschrieben ist, um nach dem Studium zahnmedizinisch zu praktizieren.

Da das Studium der Zahnmedizin aber den behandlungsfertigen Absolventen als Ziel hat und für den deutlich überwiegenden Teil der Zahnmediziner der Weg nach der Uni in die private Praxis führt, ist die Ausbildungsassistenzzeit praktisch gesehen die Zeit, in der aus dem behandlungsfertigen ein berufsfertiger Zahnmediziner wird.

Eine weitere Möglichkeit der Assistenzzeit ist die Tätigkeit als Entlastungsassistent. Dafür muss man seine zweijährige Ausbildungsassistenz bereits abgeleistet haben. Der Zahnarzt, der einen Entlastungsassistenten anstellt, muss nachweisen dass er mit der Anstellung nicht seine Praxis erweitert, sondern dies zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlich ist.

Fachliche Aspekte der Assistenzzeit

Neben der Kassenzahnärztlichen Zulassung geht es bei dem berufsfertigen Zahnmediziner um die fachliche Aus- und Weiterbildung während der Assistenzzeit.

Die Grundlagen des zahnmedizinischen Handelns werden in der Universität vermittelt, die umfassende Anwendung erfolgt in der Praxis. Dabei kommt dem Inhaber einer Praxis, der einen Assistenzzahnarzt beschäftigt, eine bedeutende Rolle in der fachlichen Entwicklung des jungen Absolventen zu. Er übernimmt eine Vorbildfunktion, da seine Art des Behandelns, Patientenführung, Praxismanagements und Praxiskonzept das System darstellt, in das der Zahnmedizinstudent nach dem Studium hineinkommt und die Grundlage der praktischen Anwendung des universitär gelernten darstellt.

Die stetig wachsende Anzahl an Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten in der Zahnmedizin auf der einen und die Einschnitte im Gesundheitswesen in Deutschland auf der anderen Seite verändern das gesamte Berufbild der Zahnmedizin. Neben dem allgemein praktizierenden Zahnarzt, der eine umfassende Versorgung seiner Patienten übernimmt, gibt es in Ballungszentren immer größere Möglichkeiten der Spezialisierung. Neben den Facharztweiterbildungen zu Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie, Oralchirurgie, Kieferorthopädie und Parodontologie, gibt es eine Reihe an Masterstudiengängen und anderen Weiterbildungsmöglichkeiten zu einer frühzeitigen Spezialisierung. Sollte man eine Weiterbildung im Bereich Oralchirurgie oder Kieferorthopädie machen, ist man ein offiziell Weiterbildungsassistent, eine weitere Möglichkeit der Assistenzzeit.

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