. .

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Details und Dental Maps

KZBV - Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wird jeder Zahnmediziner im Laufe seines beruflichen Werdeganges hören. Die KZBV vertritt die Interessen aller Vertragszahnärzte in Deutschland auf Bunndesebene.

Ein Vertragszahnarzt (umgangssprachlich Kassenarzt) ist überwiegend in der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten tätig und erbringt Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die meisten Patienten gesetzlich versichert sind, ist die große Mehrzahl der Zahnärzte als Vertragszahnarzt tätig. Für die vertragszahnärztliche Tätigkeit ist eine entsprechende Zulassung nötig. Zahnärzte erhalten die Kassenzulassung nach ihrer zweijährigen Assistenzzeit in einer Zahnklinik oder einer zugelassenen Praxis im Anschluss an das Studium. Diese Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Der Zahnarzt muss die Eintragung in das Arztregister sowie seine Eignung nachweisen und an einem Einführungslehrgang zur gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen. Außer diesen Kriterien ist auch die Bedarfsplanung bedeutsam. Bei Überversorgung in einem Bezirk ist die Verweigerung der Zulassung möglich, da in einem solchen Fall Zulassungsbeschränkungen angewiesen werden können. Die KZBV wird von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) der Länder auf Bundesebene gebildet. Pro Bundesland gibt es eine Kassenzahnärztliche Vereinigung, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen mit zwei KZVen. Der Vertragszahnarzt muss Mitglied in einem Landesverband der KZBV sein, um die Behandlungen mit den Krankenkassen abzurechnen. Jede Landes-KZV nimmt die Abrechnung der Vertragszahnärzte entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und verteilt das Geld nach einem Honorarverteilungsmaßstab an die Zahnärzte.

Die Aufgaben der KZBV

  • Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen
  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Versorgung
  • Wahrung der Rechte der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen, der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber
  • Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärzte
  • Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleichs zwischen den 17 KZVen
  • Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der KZVen

Die KZBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Ein Zahnarzt, der keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, benötigt keine Kassenzulassung. Die Kosten für diese Privatbehandlung tragen gesetzlich Versicherte ohne Kostenerstattung ausschließlich selbst. Die berufsständische Vereinigung von Zahnärzten, die in freier Praxis ohne Kassenzulassung tätig sind, ist die Privat-Zahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD).

Wir unterstützen die Initiative "2 Klicks für mehr Datenschutz" des Heise Verlags.

DENTS.DE Assistenzstellenbörse

06.12.2011
Stelle: Vorbereitungsassistent, Weiterbildungsassistent, Angestellter Arzt | gesucht ab: sofort

Die Internetzeitung der Zahnmedizin

Die Internetzeitung der Zahnmedizin mit dem umfassenden und objektiven Blick auf die aktuelle Nachrichtenlage. Deutschland: dentapress.de und international: dentapress.com

Facebook

Mehr als 290 Personen gefällt dents.de auf Facebook.

zahniportal.de

Alles rund um das Zahnmedizinstudium: Steckbriefe der Unis, Wissen, Werkstoffkunde, Studienplatz­tausch, etc. auf: www.zahniportal.de