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Gemeinsamer Bundesausschuss verabschiedet sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie

Am 17. Dezember hat das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die neue sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie verabschiedet, die auch für Zahnmediziner gilt und zu Beginn des kommenden Jahres die bestehende zahnmedizinische Qualitätsmanagement-Richtlinie ablösen wird.

Die Richtlinie bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) inklusive Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Dabei soll der Aufwand für die Praxis angemessen sein.