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Digitalisierung: sinnvoll, wenn sie Nutzen bringt und entlastet

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zum „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) bezieht Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stellung zum Gesetzentwurf.

„Wir unterstützen die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie ist aber kein Selbstzweck. Im Mittelpunkt muss die Frage stehen: Wie verbessert Digitalisierung die Versorgung? Eine zwingende Voraussetzung für eine sinnvolle und nutzbringende Digitalisierung ist, dass sie die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entlastet und unterstützt und nicht zu finanziellen Belastungen für die Praxen führt. Zudem sollten KBV und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Möglichkeit erhalten, eine elektronisch gestützte arztgeführte Kommunikationslösung bereitzustellen. Das ist eine für uns wichtige Forderung. Denn eine unbürokratische innerärztliche Kommunikation ist essenziell für eine gute Versorgung der Patienten. Die Grundlage dafür bilden sichere und arztgeführte digitale Anwendungen sowie Dienste. Dadurch erhalten alle nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzte immer einen einfachen und umfassenden Zugang zu den vorherigen Befunden. Den Nutzen davon wiederum haben letztlich die Patientinnen und Patienten mit einer verbesserten Versorgung.

Maßstab und Kern des ärztlichen Verständnisses einer guten Versorgung ist das Arzt-Patienten-Verhältnis – auch im digitalen Zeitalter. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Experimentierräume für digitale Anwendungen geschaffen. Diese Option für Innovationen sollte auch für die KVen und die KBV möglich gemacht werden. Denn wir stehen für 175.000 niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die genau wissen, was die Patienten für eine optimale Behandlung brauchen. Es wäre eine vertane Chance, wenn nur diejenigen tätig werden dürfen, die gar nicht in die Behandlung der Patienten eingebunden sind. So sollen Krankenkassen ihren Versicherten künftig digitale Versorgungsangebote machen können – etwa in Form von Apps – ohne die behandelnden Ärzte einzubeziehen. Auch digitale Angebote müssen aber in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert sein. Dieses Know-how haben wir und wollen es auch einbringen. Man muss uns nur lassen.“

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