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EuGH: Betreiber einer Facebook-Fanpage sind verantwortlich

Bild: Pixabay / TheDigitalArtist

Das gestern mit Spannung erwartete EuGH-Urteil fiel nach jahrelangem Rechtsstreit und vielen Instanzen eindeutig aus - und ist für viele Betreiber einer Facebook-Fanpage erst einmal ein Schock: noch mehr datenschutzrechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt, weiteres Futter für Abmahnanwälte. Bevor jetzt panisch die ersten Fanpages abgeschaltet werden, mahnen Rechtsexperten zur Ruhe und dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten.

Ein zusätzlicher Passus in der Datenschutzerklärung kann demnach für die nötige rechtliche Absicherung sorgen, bis Auswirkungen und entsprechende Maßnahmen des schon als Grundsatzurteil gehandelten Beschlusses erkennbar werden. Eine Linksammlung zum Urteil: