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Freie Ärzteschaft erwartet klare Signale für Freiberuflichkeit und gegen Planwirtschaft

Foto: Freie Ärzteschaft e.V.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) massiv in die ärztliche Tätigkeit eingegriffen. Mit einem „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) will er nun nachlegen. „Offenbar soll die wohnortnahe medizinische Versorgung durch die Arztpraxen zügig einem planwirtschaftlichen Gesundheitswesen weichen“, sagte Wieland Dietrich, der Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Donnerstag in Essen. „Der Deutsche Ärztetag kommende Woche in Münster ist aufgerufen, ein deutliches Signal gegen Planwirtschaft zu setzen, die letztlich Medizinkonzernen weiter den Weg ebnet. Außerdem muss vom Ärztetag ein starkes Signal gegen weitere Bürokratisierung und Überregulierung des Arztberufes ausgehen.“

Mit dem TSVG sollen die Terminservicestellen ausgebaut und die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Terminverwaltungsbehörden sowie staatlichen Institutionen, die selbst Behandlungseinrichtungen betreiben sollen, umfunktioniert werden. Über die Festlegung von Tätigkeitszeiten und Termingestaltung sowie den Zwang zu einer IT-basierten Organisation wird zudem erheblich in die Abläufe in den Arztpraxen eingegriffen – und damit auch in die Behandlungsabläufe.

„Kassenärzte werden de facto zu weisungsgebundenen Scheinselbstständigen“, stellt Dietrich fest. „Die Folgen sind noch nicht vollständig absehbar, aber viele ältere Ärztinnen und Ärzte planen den vorzeitigen Rückzug aus der kassenärztlichen Tätigkeit oder haben diese bereits aufgegeben. Der Mangel an engagierten und qualifizierten Ärzten verschärft sich.“

Die Freiberuflichkeit der Ärzte müsse geschützt werden. Dafür brauche es auch endlich eine aktualisierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), fordert FÄ-Vize Dr. Silke Lüder. „Inzwischen ist klar: Die neue GOÄ ist gescheitert. Wir erwarten von der Bundesärztekammer mit ihrem neuen Präsidenten oder ihrer neuen Präsidentin, dass sie sich kurzfristig für eine Verbesserung der GOÄ einsetzt. Und zwar für eine, die die Freiberuflichkeit der Ärzte erhält.“ Das bedeute: Der sogenannte Paragrafenteil dürfe nicht verändert werden. Es solle weiterhin möglich sein, Steigerungsfaktoren zu nutzen, und die Leistungsbewertungen müssten deutlich angepasst werden. Lüder betont: „Die Ärzte müssen eine neue Gebührenordnung bekommen, die der aktuellen Entwicklung entspricht und wie sie für andere freie Berufe wie etwa Rechtsanwälte längst realisiert worden ist.“

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