Zum Inhalt springen

Honoraranspruch fällt nicht weg, wenn der Patient die Leistung nutzt

Bild: Bigstockphoto / Andrey Burmakin

Ein Anspruch eines Patienten auf Honorarerlass oder Entfallen des Honoraranspruchs wegen einer (zahn-)ärztlichen Leistung setzt einen vollständigen Interessenwegfall an der Leistung voraus. Ein solcher liegt nicht vor, wenn der Patient die Leistung tatsächlich und gleichwohl nutzt. So entschied das Oberlandesgericht Dresden.

 (OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2018; Az. 4 U 252/18, Abruf-Nr. 203087)

Events

74. Kongress & Praxisführungsseminar DGMKG

Wann : 05.06.2024 - 08.06.2024

DDS.Berlin - Digital Dentistry Show 2024

Wann : 28.06.2024 - 29.06.2024

MUNDHYGIENETAG 2024

Wann : 08.11.2024 - 09.11.2024

53. Internationaler Jahreskongress der DGZI

Wann : 08.11.2024 - 09.11.2024

mehr Events