Zum Inhalt springen

Jameda muss abträgliche Zahnarztbewertung löschen

Bildquelle: Freerangestock / Unsplash

Laut einer neuen Grundsatzentscheidung trägt das Arztbewertungsportal jameda die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben. Anders ausgedrückt: Wenn das Portal die Richtigkeit abträglicher Angaben in einer Bewertung nicht beweisen kann, muss die Bewertung gelöscht werden.