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Neue Parodontitis-Richtlinie tritt am 1. Juli in Kraft

Bild: Pexels / Cedric Fauntleroy

Versorgung der Patientinnen und Patienten wird deutlich verbessert

| Am 1. Juli 2021 treten verschiedene Regelungen und neue Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft, mit denen die Volkskrankheit Parodontitis mit einem am individuellen Bedarf ausgerichteten Maßnahmenkatalog bekämpft werden kann. Von den neuen Leistungen profitieren ab sofort Millionen von GKV-Versicherten. „Nach mehrjährigen Verhandlungen ist es endlich gelungen eine umfassende Versorgungsstrecke nach dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Leistungskatalog zu implementieren“, betont Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

 

 

„Meilenstein für die Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis“

- KZV-Vorsitzende Dr. Ute Maier -

Etwa jede:r zweite Erwachsene in Deutschland leidet – zunächst häufig unbemerkt – an einer chronischen Entzündung des Zahnhalteapparates. Dadurch wird nicht nur die Mundgesundheit beeinträchtigt, es bestehen zudem Wechselwirkungen mit Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden. „Durch zusätzliche Leistungen und eine verbesserte Nachsorge kann eine Parodontitis künftig zielgenauer behandelt und die Patientinnen und Patienten intensiver betreut werden“, erklärt Dr. Ute Maier.

Umfangreichere Leistungen

Zum ersten Mal wurde in den Leistungskatalog die sprechende Zahnmedizin aufgenommen. Ein Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch mit Information der Versicherten über den Befund und die Diagnose sowie die Erörterung von ggfs. bestehenden Therapiealternativen sollen die gemeinsame Entscheidungsfindung über die Therapie und die Nachsorgephase fördern. Ergänzend erfolgt eine Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten, z.B. über Lifestyle-Einflüsse auf die Mundgesundheit incl. der Bedeutung der Reduktion des Rauchens sowie die Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen. Dadurch soll das Verständnis über die Auswirkungen der Erkrankung gestärkt, die Gesundheitskompetenz gesteigert und die Patientinnen und Patienten somit aktiv in die Therapie eingebunden werden. Eine umfassende patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung ergänzt die neue Behandlungsstrecke.

Die Entfernung aller Zahnbeläge in den Zahnfleischtaschen, eine notwendige chirurgische Therapie und eine erforderliche Antibiotika-Therapie sind wie bisher Teil des Leistungskatalogs.

Zudem wurde die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) in die neue PAR-Behandlungsstrecke aufgenommen, nach der die Versicherten künftig in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge unter anderem incl. Zahnreinigung haben. Diese kann bei entsprechender Indikation verlängert werden.

Verbesserte Versorgung gerade für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen

Im Fokus stehen bei den neuen Regelungen aber auch die vulnerablen Patientengruppen. „Durch die Anpassung der Behandlungsrichtlinie in Bezug auf die Parodontitis-Behandlung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen, erhalten diese nun endlich einen bürokratie- und barrierearmen Zugang zu einer auf sie zugeschnittenen Versorgung“, so Dr. Ute Maier. „Mit dieser nun umgesetzten Forderung der Zahnärzteschaft kommen wir dem Ziel, diesen Patientinnen und Patienten eine entsprechende Behandlung zu ermöglichen und deren Lebensqualität zu verbessern, deutlich näher.“