Vertrieb von Dürr-Dentalkamera in Deutschland untersagt
Das Landgericht München I hat Dürr unter anderem den Vertrieb und das Anbieten der VistaCam iX HD sowie der Kopfteile „Cam“, „Proof“ und „Proxi“ in Deutschland untersagt.
Die Urteile des Landgerichts München I sind nicht rechtskräftig. Dürr hat gegen die Urteile Berufung eingelegt (6 U 221/19) und Qioptiq ist der Berufung entgegengetreten. Gemäß den sehr hohen Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils im Berufungsverfahren muss Dürr unter anderem darlegen, dass die Anspruchsauslegung des Landgerichts rechtsfehlerhaft sei. Dürr hat auch Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht gegen beide Patente eingelegt (7 Ni 29/19 und 7 Ni 30/19).
Die Urteile des Landgerichts München I sind wirksam und vorläufig vollstreckbar, sodass die Dentalkamera Dürr VistaCam iX HD und die Kopfteile „Cam“, „Proof“ und „Proxi“ in Deutschland nicht verkauft, angeboten oder gewerblich genutzt werden dürfen. Qioptiq beabsichtigt, seine gewerblichen Schutzrechte gegenüber Dürr und jedweder anderen Person, die Qioptiqs Schutzrechte durch die Verwendung dieser Produkte verletzt, mit Nachdruck durchzusetzen und zu verteidigen. Insbesondere wird Qioptiq Ansprüche gegen jedweden Dritten geltend machen, der die Dentalkamera Dürr VistaCam iX HD und die Kopfteile „Cam“, „Proof“ und „Proxi“ in Deutschland verkauft, anbietet oder gewerblich verwendet.