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"Zahnärztliches Gutachterwesen bewährt und rechtens"

Bildquelle: shutterstock / Chaikom

"Bei der Prüfung zahnmedizinischer Behandlungsfälle muss die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Begutachtung beauftragen", heißt es in zwei kürzlich gesprochenen Urteilen. Die KZBV spricht von einer Fehlinterpretation.