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Zahnärztliche Behandlungen wieder uneingeschränkt möglich

Bild: iStock / macniak

Nachdem die Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie aufgrund einschneidender Maßnahmen Erfolge zeigt, nimmt das normale Leben allmählich wieder Gestalt an. Als reine Vorsichtsmaßnahmen für Patienten und Behandlungsteams war durch den Verordnungsgeber auch die Inanspruchnahme von zahnärztlichen Behandlungen in den letzten Wochen auf „medizinisch dringend erforderlich“ beschränkt worden. Das ändert sich ab Mittwoch, dem 06.05.2020. Dann können Patienten wieder uneingeschränkt das gesamte und gewohnte zahnärztliche Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen.

 

Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade in zahnärztlichen Praxen seit Jahrzehnten zur täglichen Routine ein Maximum an Hygienemaßnahmen gehört, die in strengen Hygienerichtlinien festgelegt sind und ständig überprüft werden.

Seit jeher behandeln Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten mit entsprechender Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Masken, Augenschutz und unter effizienter Absaugtechnik; denn auch vor und nach „Corona“ gab und gibt es Keime, vor denen das Behandlungsteam selbst und nicht zuletzt die Patienten geschützt werden müssen.

Daher muss niemand aus Gründen einer Infektionsgefährdung Befürchtungen vor einer zahnärztlichen Behandlung haben; denn auch Abstandsregelungen in Wartezimmern und Bestellsysteme tragen zusätzlich zur Sicherheit der Patienten bei.

Darüber hinaus gilt, dass sich auch durch das Hinausschieben normaler Kontrolluntersuchungen ein größerer und vermeidbarer Behandlungsbedarf entwickeln kann.

Alles in allem gibt es also genügend Gründe für die Rückkehr zur normalen Behandlungspraxis.