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Digitalisierung muss die Arbeit in den Praxen erleichtern

Bild: Pixabay / mcmurryjulie

Zu den gestern bekannt gewordenen Inhalten eines neuen „Digitale Versorgung-Gesetzes“ (DVG) äußert sich der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, in einem ersten Statement.

Gassen erklärte in Berlin: „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung grundsätzlich offen und positiv gegenüber. Allerdings ist Digitalisierung per se kein Allheilmittel. Sie muss die Arbeit der Praxen erleichtern und darf weder für zusätzliche Verunsicherung noch für ein Mehr an Arbeitsaufwand sorgen. Die derzeitige Ausgestaltung des Gesetzgebers bezüglich einer elektronischen AU-Bescheinigung sowie eines eRezeptes müssen unter dieser Maßgabe noch angepasst werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Digitalisierungsprozesse unvollständig werden und der Praxisalltag nicht berücksichtigt wird. Insbesondere auch für die Akzeptanz innerhalb der Ärzteschaft wäre die Erkennbarkeit von Verbesserungen für die Versorgung sinnvoll und nicht die Verschärfung von Sanktionen und zusätzlichem Zwang.

Der Einsatz von Apps in der Versorgung kann sinnvoll sein. Was aber nicht sein darf, ist, dass der einzelne Arzt sich mit einer Flut verschiedener App-Produkte beschäftigen und genau wissen muss, welche Krankenkasse welche Anwendung erstattet. Auch hier sollte eine angemessene und vor allem effiziente Nutzenbewertung vorgeschaltet sein. Die Neuregelungen zur Förderung der Videosprechstunde sowie der Telekonsile begrüßen wir grundsätzlich. Allerdings müssen diese unbürokratisch und attraktiv ausgestaltet sein. Dies gilt auch für den Ausbau der elektronischen Patientenakte. Insgesamt wird es auf die Regelungen im Einzelnen ankommen.“

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