Auf seiner Klausurtagung vom 16. bis 18. Juni 2017 setzte sich der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) intensiv mit den aktuellen Verfahren zu zahnärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auseinander. Als Grundlage dienten Gastvorträge über die Verfahrensschritte im G-BA sowie die Möglichkeiten und Grenzen der evidenzbasierten Medizin (EbM) im Kontext der Methodenbewertungen durch den G-BA.