Montgomery: „Wir brauchen eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Selbstverwaltung“
Das sogenannte Stufenkonzept des G-BA beinhaltet Vorgaben für Kliniken, die diese erfüllen müssen, um an der Notfallversorgung teilnehmen zu können. „Bislang fehlt jedoch eine aussagekräftige Folgeabschätzung für diese weitreichende Reform. Sie ist unerlässlich, damit es nicht zu einem Abbau von dringend notwendigen Versorgungskapazitäten kommt, der die Situation noch weiter verschärft“, so der BÄK-Präsident.
In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss, Prof. Dr. Josef Hecken, sprach sich Montgomery dafür aus, vor einer Beschlussfassung im G-BA die Ergebnisse der Folgeabschätzung abzuwarten und auch stärker regionale Versorgungsstrukturen in dem Konzept zu berücksichtigen. Der BÄK-Präsident schlug außerdem vor, dass Bund, Länder und Selbstverwaltung gemeinsam ein Procedere erarbeiten, das auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 beraten werden könnte.