GOZ: Betriebswirtschaftliche Anpassung nach 30 Jahren nötig
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nimmt das Jubiläum zum Anlass, die Verantwortlichen in der Politik darauf hinzuweisen, bei der geltenden GOZ endlich Anpassungen vorzunehmen, wie sie in anderen Branchen regelmäßig vorgenommen wurden.
Konkret soll unter Berücksichtigung der Kostensteigerung im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsindex) sofort eine angemessene Anhebung des Punktwertes auf 13 Cent zur betriebswirtschaftlichen Sicherung der Praxen vorgenommen werden, sowie der Punktwert auf Basis eines gerechten Interessenausgleiches, wie er in § 15 ZHG als gesetzlicher Auftrag an den Verordnungsgeber gerichtet ist, jährlich unter Berücksichtigung des Dienstleistungsindexes angepasst werden.
Dies entspräche der korrekten Umsetzung, wie sie in der Verordnungsbegründung festgehalten wurde: „dem Punktwert (kommt)... die Funktion zu, den Wert der Punktzahlen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen zu bestimmen“ ... „der Punktwert wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit überprüft und je nach Datenlage eventuell nach oben oder unten angepasst werden müssen.“
Denn die Preise der GOZ ermittelt der Zahnarzt aus einer Kombination von Punktzahlen (den einzelnen Leistungen fix zugeordnet) und dem Punktwert. Die Entfernung eines Weisheitszahnes kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren. Ein wöchentlich erscheinendes Politikmagazin kostete 1988 umgerechnet 2,30 Euro, heute 4,99 Euro. Ein Preisanstieg über 100 Prozent.
Die Bundesversammlung fordert den Verordnungsgeber auf, die seit 1988 ausstehende Anpassung des GOZ-Punktwertes zu realisieren.