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Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Als Bindeglied zwischen Medizin und der Zahnmedizin nimmt die Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie eine besondere Stellung ein. Dieser Facharzt setzt ein Doppelstudium der Human- und Zahnmedizin voraus. Nach erfolgreichem Abschluss beider Studiengänge schließt sich die fachärztliche Ausbildung an.

Aufgabengebiet des Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen

Viele MKG-Chirurgen arbeiten in Überweiserpraxen und führen dort Behandlungen an Patieten mit Diagnosen für die Mund- oder Kieferregion durch, die über die Anwendung von konventionellen Methoden, wie sie dem Arzt oder Zahnarzt zur Verfügung stehen, hinausgehen. Hierzu zählt neben den "Klassikern", dem Ziehen von Weisheitszählen oder Komplettsanierungen unter Vollnarkose, auch Tumorbehandlungen oder nach einem Unfall das Richten von Brüchen im Gesichtsbereich. Daneben spielt auch die Ästhetik eine immer größere Rolle für den Besuch beim Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen. Menschen mit Kieferfehlstellungen, die operativ behandelt werden müssen, zählen heute ebenso zu den Patienten in der MKG-Chirurgie wie solche, die ihre Falten durch Unterspritzen reduzieren lassen möchten.

Inhalte der Weiterbildung

Die Ausbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie vermittelt umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Erkennung, konservativer und operativer Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und Formveränderungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mundhöhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und der bedeckenden Weichteile einschließlich der chirurgischen Kieferorthopädie, prothetischen Versorgung und lmplantologie.

Weiterbildungsorte und -dauer

Beim Doppelstudium der Zahn- und Humanmedizin können nur wenige Semester dieser sehr ähnlichen Studiengänge eingespart werden. Auch ein paralleles Studieren ist praktisch nur in der Vorklinik möglich. Dem Studium schließt sich eine fünfjährige Weiterbildungszeit an, von der mindestens drei Jahre im Stationsdienst abgeleistet werden müssen.

Die Weiterbildungszeit ist bei einen Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß §5 Abs. 1 Satz 1 der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer abzuleisten. Auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden können zudem:

  • 24 Monate im ambulanten Bereich
  • bis zu zwölf Monate im Bereich der Chirurgie und/oder in Anästhesiologie, Hals-Nasen- Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie

Abschlussprüfung

Um zur Facharztprüfung zugelassen zu werden, muss ein umfangreicher OP-Katalog erfüllt sein, der durch die Weiterbildungsordnung definiert wird. Im Anschluss kann durch weitere Ausbildungstätigkeit die Zusatzbezeichnung „plastische Operationen“ erworben werden.

Weiterbildung in Teilzeit

Je nach Kammerbereich kann eine Weiterbildung in persönlich begründeten Fällen in Teilzeit angerechnet werden. Sie muss hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen an eine ganztägige Weiterbildung entsprechen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Arbeitsorte und -formen

Hat man die zeitintensive und anspriuchsvolle Ausbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen erfolgreich abgeschlossen, kann man sich fortan zu den weniger als 1.800 Experten zählen, die deutschlandweit tätig sind. Ob man danach, wie der Großteil der praktizierenden MKG-Chirurgen, ambulant in eigener Praxis oder in Anstellung arbeiten möchte oder als Arbeitsort eine Klinik wählt, bleibt die Entscheidung der persönlichen Neigung und der örtlichen Gegebenheiten.