Zum Inhalt springen

Fachzahnarzt für Parodontologie

Die Parodontologie ist der Bereich der Zahnheilkunde, der sich mit der Prävention, Therapie und Nachsorge von parodontalen, mukogingivalen und periimplantären Erkrankungen befasst. Eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie ist ausschließlich im Raum Westfalen-Lippe, also an der Universitätsklinik Münster möglich. Der angehende Fachzahnarzt muss anhand eines Operationskatalogs nachweisen, in seiner Ausbildungszeit alle parodontologischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.

Inhalte der Weiterbildung

Während seiner Weiterbildung beschäftigt sich der Fachzahnarzt für Parodontologie anhand vieler Patientenfälle mit der Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen des Zahnfleischs sowie des gesamten Zahnhalteapparates. Er erhält eine intensive und umfassende theoretische und praktische Ausbildung, die ihn in die Lage versetzt, alle Erkrankungen des Zahnfleisches (Gingiva) und des Zahnhalteapparates (Parodont) zu erkennen und umfassend zu behandeln. Zu den Weiterbildungsinhalten gehören auch Implantate, die plastische Parodontalchirurgie, die Rekonstruktion mit Zahnersatz und die Nachsorge.

Weiterbildungsorte und -dauer

Die Weiterbildung umfasst ein allgemeinzahnärztliches Jahr sowie eine dreijährige Fachzahnarztausbildung, die davor oder danach abgeleistet werden kann. Mindestens ein Jahr der Fachzahnarztausbildung muss an einer Fachabteilung für Parodontologie einer Universitätszahnklinik erfolgen. Die gesamte Ausbildungszeit umfasst ca. 5.000 Stunden.

Nicht alle parodontologischen Tätigkeiten können als Weiterbildungszeit angerechnet werden, so z.B. keine Zeiten aus selbstständiger Arbeit. Die Dauer der anrechenbaren Zeit ist abhängig von der Weiterbildungsstätte. Angerechnet werden können:

  • Bis zu drei Jahre in einer parodontologisch orientierten Praxis mit Weiterbildungserlaubnis
  • Bis zu zwei Jahre  in einer Hochschulklinik

Abschlussprüfung

Nach Abschluss der Ausbildung muss eine Prüfung vor der Prüfungskommission einer Landeszahnärztekammer abgelegt werden. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der zukünftige Fachzahnarzt für Parodontologie den Nachweis des vollständig abgearbeiteten OP-Kataloges vorzulegen. Die Prüfung erfolgt mündlich und sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung darf die gesetzlich geschützte  Qualifikation „Fachzahnarzt für Parodontologie“ auf dem Praxisschild geführt werden.

Weiterbildung in Teilzeit

Eine Weiterbildung in Teilzeit ist beim Fachzahnarzt für Parodontologie unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In jeden Fall kann eine Teilzeitweiterbildung nur angerechnet werden, wenn sie vorher der zuständigen Kammer angezeigt und von dieser als anrechnungsfähig bestätigt worden ist. Näheres beschreibt die Weiterbildungsordnung der LZK Westfalen-Lippe.