Zum Inhalt springen

Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das zusätzlich zur zahnärztlichen Chirurgie die Diagnostik und Therapie von Luxationen und Frakturen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich sowie die Implantologie einschließt. Als Bestandteil der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie wird die Oralchirurgie von dieser vollständig abgedeckt.

Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung versetzt den zukünftigen Fachzahnarzt für Oralchirurgie in die Lage, Erkrankungen des Zahnfleisches (Gingiva) und des Zahnhalteapparates (Parodont) zu erkennen und umfassend zu behandeln. Daneben gehören Implantate, plastische Parodontalchirurgie und die Rekonstruktion mit Zahnersatz sowie die Nachsorge zur Ausbildung.

Dauer

Die Fachzahnarztausbildung dauert vier Jahre, davon ist ein Jahr in einer allgemeinzahnärztlichen Einrichtung zu absolvieren. Während dieser Zeit ist ein bestimmter Operationskatalog abzuarbeiten und mit der Anmeldung zur Fachzahnarztprüfung einzureichen.

Nicht alle oralchirurgischen Tätigkeiten können als Weiterbildungszeit angerechnet werden, so z.B. keine Zeiten aus selbstständiger Arbeit. Die Dauer der anrechenbaren Zeit ist abhängig von der Weiterbildungsstätte:

  • bis zu drei Jahren: in chirurgischen Abteilungen an Hochschuleinrichtungen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, an einer oralchirurgischen Abteilung eines Krankenhauses, einer anderen, vergleichbaren Einrichtung oder bei einem niedergelassenen und zur Weiterbildung ermächtigten Fachzahnarzt für Oralchirurgie und/oder Facharzt für Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie mit klinischem Bezug der Praxis
  • bis zu zwei Jahren: bei einem niedergelassenen und zur Weiterbildung ermächtigten Fachzahnarzt für Oralchirurgie und/oder Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie


Unter Umständen können auch theoretische Lerninhalte einer strukturierten, curricularen Fortbildung auf die theoretische Unterweisung angerechnet werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass diese erst nach Zulassung zur Weiterbildung erbracht werden und inhaltlich und zeitlich den Vorgaben entsprechen. Näheres zu Vorgaben und Umfang der Anrechnung findet sich in den Anlagen der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer. Verbindlich ist hier jedoch die Weiterbildungsordnung der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer.

Weiterbildungsorte

Mindestens ein Jahr der Weiterbildung ist an einer ermächtigten Universitätsklinik abzuleisten. Listen von weiterbildungsermächtigten Kliniken können bei den Zahnärztekammern abgerufen werden. Die verbleibenden zwei Jahre können bei einem niedergelassenen Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder einem Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie mit Weiterbildungsermächtigung abgeleistet werden.

Abschlussprüfung

Die Weiterbildung hat einen Umfang von 180 ECTS-Punkten, von der 140 Punkte auf den praktischen Teil entfallen. Die Prüfung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Form eines Fachgespräches statt und sollte nicht länger als 60 Minuten dauern. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der zukünftige Fachzahnarzt für Oralchirurgie den Nachweis des vollständig abgearbeiteten OP-Kataloges vorzulegen.

Weiterbildung in Teilzeit

Obwohl in der Regel in Vollzeit abgeleistet, ist in der Regel auch eine Teilzeitausbildung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer "sichergestellt sein, dass Gesamtdauer und Qualität nicht geringer sind als bei einer Vollzeit-Weiterbildung". Eine Weiterbildung in Teilzeit hat außerdem in einem Umfang zu erfolgen, der mindestens der Hälfte der üblichen, wöchentlichen Arbeitszeit entspricht. Verbindlich ist auch hier die Weiterbildungsordnung der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer.