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Vergütung der Praxismitarbeiter richtig gestalten

Zum 1. Januar 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,50 Euro je Zeitstunde angehoben, ab 1. Juli 2021 sind 9,60 Euro zu zahlen. In 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn weiter an: auf 9,82 Euro ab 1. Januar 2022 und 10,45 Euro ab 1. Juli 2022. Die Flexibilität der Gestaltung der Gehälter wird damit weiter eingeschränkt, aber keinesfalls entkräftet. Bei vielen Praxen besteht mehr Beratungsbedarf denn je. Der Mindestlohn und die Suche nach Fachkräften, die mit einem attraktiven Vergütungspaket langfristig an die Praxis gebunden werden möchten, führen zu steigenden Personalkosten. Ob Anstieg von Personalkosten oder Bürokratisierung - viele sind auf diese Themen schlecht zu sprechen, vor allem aber schlecht informiert.
Vergütung der Praxismitarbeiter richtig gestalten
Bild: Pixabay / Gerd Altmann

Seminarinhalte:

  • Zusätzliche Entgeltleistungen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Job-Ticket
  • Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlassen
  • Kindergartenbeiträge
  • Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte zur Übereignung an Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich/verbilligt gestellter Ladestrom sowie zeitweise unentgeltliche/verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer
  • Internetpauschale (Zuschuss zur privaten Internetnutzung des Arbeitnehmers)

Für diese Veranstaltung erhalten Sie 2 Fortbildungspunkte nach BZÄK/DGZMK.

Gebühren:

    • Mitglied: 100 EUR
    • Nichtmitglied: 160 EUR
Referenten
Startdatum
24.11.2021 - 14:00 Uhr
Enddatum
24.11.2021 - 16:00 Uhr
Preis
100,00 EUR für Mitglieder, weitere Tarife s. Beschreibung