Beim Versand von E-Mails, die sensible personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 BDSG enthalten, sind Ärzte als Berufsgeheimnisträger verpflichtet, diese zu verschlüsseln. Es muss gewährleistet sein, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert,...