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HIRSCHFELD-TIBURTIUS-PREIS 2020: Ausschreibung verlängert

Der Verband der ZahnÄrztinnen-Dentista verleiht alle zwei Jahre den mit 1.000 Euro dotierten Hirschfeld-Tiburtius-Preis. In diesem Jahr läuft die Ausschreibung noch bis zum 30. September. Verliehen wird der Preis voraussichtlich im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbandes.

Auch 2020 will der VdZÄ-Dentista wieder eine Arbeit auszeichnen, die sich fundiert mit dem Geschlechter-Shift im Berufsstand und den daraus resultierenden Veränderungen befasst. Dazu zählen beispielsweise Zertifikatsarbeiten, Masterthesen, Dissertationen oder Veröffentlichungen in einem Fachjournal, die spezielle Fragestellungen aufgreifen, die sich aus dem steigenden Anteil der Frauen im Berufsstand ergeben und neue Erkenntnisse mit Relevanz für die demografische Entwicklung im Berufsstand liefern.

Nach Beschluss des VdZÄ-Dentista-Vorstands wird der Hirschfeld-Tiburtius-Preis alle zwei Jahre verliehen. Die Preisträgerin soll aufgrund der aktuellen Situationslage im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Verbandes bekannt gegeben werden. Der Termin wird zeitnah bekannt gegeben.

Ausschreibung endet am 30. September 2020

Die Einreichungsfrist für den Hirschfeld-Tiburtius-Preis 2020 endet am 30. September. Alle Bewerber werden gebeten, nur Publikationen einzureichen, die ein Begutachtungsverfahren durchlaufen haben und zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht länger als 24 Monate veröffentlicht sind. Die Bewerbungsunterlagen aus Publikation (als PDF-Datei), einer aussagekräftigen Zusammenfassung (als Textdatei) und einer Titelseite (inklusive Name des Autors und Anschrift des korrespondierenden Autors) sollten digital eingereicht werden unter info@dentista.de (Stichwort: Hirschfeld-Tiburtius-Preis).

Da der Vorstand des VdZÄ-Dentista die Auswertung anonymisiert vornehmen möchten, sollten Zusammenfassung und Originalpublikation keine Hinweise auf die Autoren enthalten – Autorennamen in der Originalpublikation können gegebenenfalls geschwärzt werden.