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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.

Kontaktdaten:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Wegelystr. 8
10623 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 - 27 58 38 - 0
Fax: +49 30 - 27 58 38 - 990
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News

07.08.2017
Künftig könnten zwei Medizinerinnen an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stehen: Elisabeth Pott, ehemals Chefin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, und Monika Lelgemann, bis 2016 Leiterin des Gesundheitsamtes Bremen, wurden als neue unparteiische Mitglieder...