In kaum einem europäischen Land nehmen die Menschen so viel Zucker über Erfrischungsgetränke auf wie in Deutschland - nur in den Niederlanden und in der Slowakei ist der Verbrauch noch höher.
Insgesamt 51,5 Stunden arbeiten Ärzte durchschnittlich pro Woche. Davon entfallen 14 Stunden auf Arbeiten, die keine direkte Versorgung des Patienten darstellen. Das ergab eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI).
Welcher Krankenkasse er beitritt, ist Sache des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber kann informieren, für eine bestimmte Kasse werben darf er nicht. Darauf verweist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Der Beitrag geht auf die Grundlagen der Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) ein und stellt die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten anhand von zwei Patientenfällen, ein vierjähriger Junge und ein neunjähriges Mädchens, vor.
Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) ist dagegen, dass Zahnarzt-MVZ von Investmentfirmen zu Spekulationszwecken aufgekauft werden - und plädiert für eine Spekulationssteuer auf Kurzzeitinvestitionen in dem Bereich.
Gesundheits-Apps erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Worauf Nutzer bei der Verwendung achten sollen, hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) in einer Broschüre zusammengestellt.
Forscher der Okayama University in Japan fanden heraus, dass ein Zusammenhang zwischen unwillkürlichem Zähneknirschen und Parodontalerkrankungen besteht: Bruxismus verschlimmert Parodontitis.
Wichtig für Praxisinhaber, die sich bei ihrer Werbung von selbstständigen Profis helfen lassen: Wer die Abgabe an die Künstlersozialkasse unterschlägt (auch unwissentlich), dem drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.
Vier Wochen nach Abschluss der Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband zur Anpassung des Orientierungswertes für 2019 stehen nun auch die Empfehlungen für die regionalen Veränderungsraten offiziell fest.
50.000 müssen, 6.925 Zahnärzte und Ärzte (Stand 24.09. 06.44 Uhr) haben die Online-Petition bereits unterschrieben: Sie fordern, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die gesetzliche Frist für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) verlängert.