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Bayerische Landeszahnärztekammer drängt auf schnelle Umsetzung der neuen Approbationsordnung

Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK)

Das Bundeskabinett hat die längst überfällige Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (AO-Z) beschlossen. Damit ist der Weg zur Neuordnung des Studiums der Zahnmedizin geebnet. Die alte Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1956 bildet insbesondere die wissenschaftlichen Anforderungen an ein akademisches Studium mit entsprechendem Praxisbezug nicht mehr in allen Bereichen ab.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), Christian Berger, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts: „Nun sind auch die Bundesländer im Bundesrat gefordert, endgültig den Weg für eine moderne Approbationsordnung freizumachen. Nur so kann der hohe Ausbildungsstandard gewährleistet und das Berufsbild des Zahnarztes zukunftsfest und nachhaltig weiterentwickelt werden.“ Berger verband seine Stellungnahme mit der Forderung an die Bayerische Staatsregierung, die notwendigen finanziellen Mittel für eine zeitgemäße Lehre bereitzustellen.

Mehr Gewicht für Prävention

Die neue AO-Z gewichtet die zahnmedizinischen Ausbildungsinhalte stärker in Richtung Prävention, Therapie und Alterszahnheilkunde. Das Zahnmedizinstudium wird in den ersten vier Semestern eng mit dem Medizinstudium verbunden und die praktisch-präventive Ausbildung bereits im vorklinischen Studienabschnitt verstärkt.

„Als Berufsvertretung sehen wir uns der Zahnärzteschaft und insbesondere auch den künftigen Zahnärztinnen und Zahnärzten verpflichtet. Die bayerische Gesundheits- und Wissenschaftspolitik steht in der Pflicht, die möglichst rasche Umsetzung der neuen AO-Z zu unterstützen“, so Berger. „Eine hochwertige und qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordert einen Ausbildungsstandard nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmenbedingungen für die Hochschulen.“