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Bayern ist "auch ohne Deutsche Bahn zahnmedizinisch bestens versorgt"

Bild: Pixabay / RitaE

Die Meldung, dass die Zahnarztkette „Zahneins“ in Kooperation mit der Deutschen Bahn einen „Zahnarzt-Bus“ für die Versorgung von Patienten im ländlichen Raum plant, stößt bei den bayerischen Zahnärzten auf Kopfschütteln. Weder ist eine Zulassung beantragt, noch besteht ein weiterer Bedarf für eine derartige aufsuchende Betreuung.

„Insbesondere die Aussage, dass der Raum Südbayern ein mögliches Einsatzgebiet wäre, ist für uns nicht nachvollziehbar“, meint Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Er verweist darauf, dass Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern zahnmedizinisch überdurchschnittlich gut versorgt sei. Gemäß der Bedarfsplanung der KZVB gibt es so gut wie keine unterversorgten Gebiete. Der durchschnittliche Versorgungsgrad liegt bei 112,0 Prozent (Stand: 31.12.2018).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns verweisen auch auf berufsrechtliche Hürden für den „Zahnarzt-Bus“. So sei die zahnärztliche Behandlung im Umherziehen ohne festen Praxissitz grundsätzlich nicht zulässig. Zudem müsste eine zahnmedizinische Versorgung in einem Bus sämtliche Erfordernisse erfüllen, die für eine ordnungsgemäße Untersuchung und Behandlung einzuhalten sind. Zahnmedizinische Maßnahmen müssen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene und Infektionsprävention durchgeführt werden.

Mit Blick auf die Versorgung pflegebedürftiger und immobiler Patienten verweisen BLZK und KZVB auf die vielfältigen Bemühungen der bayerischen Zahnärzte für diese Bevölkerungsgruppe. Das Patenzahnarztmodell der BLZK und Kooperationsverträge gewährleisten seit Jahren, dass auch Patienten in Pflegeheimen zahnmedizinisch versorgt werden. Durch die Einführung neuer Abrechnungspositionen in der gesetzlichen Krankenversicherung konnten hier weitere Verbesserungen erzielt werden. Darüber hinaus führen viele Zahnärzte die aufsuchende Betreuung auch in den Wohnungen der Patienten durch. Das Projekt „Zahnarzt-Bus“ scheint diese Patientengruppe aber nicht im Fokus zu haben.

„Die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte kümmern sich intensiv um die Gruppe der Patienten, die keine Zahnarztpraxis aufsuchen können. Wenn sich aber zwei Unternehmen, die zurzeit keine gute Presse haben, zu einer solchen PR-Aktion zusammenfinden, dann sind wohl Zweifel an deren Glaubwürdigkeit unvermeidlich“, so Berger.

Auch die Frage der Kassenzulassung des Betreibers müsse im Vorfeld geklärt werden, falls Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden sollen. Die Zulassungsverordnung für Zahnärzte kenne keine isolierte Zulassung eines „mobilen Busdienstes“. Die Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit sei grundsätzlich an einen Praxissitz gebunden. Ausnahmen hiervon definiere die Zulassungsverordnung - das geschilderte Projekt falle nicht darunter.