Datenschutz - die offene Wunde im Gesundheitssystem?
„Da nützen auch die exorbitant hohen Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO nichts – offenbarte Daten lassen sich nicht zurückholen! Die Weitergabe und -verarbeitung von Daten muss freiwillig bleiben“, betont vor diesem Hintergrund der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Patientinnen und Patienten dürfe die Souveränität über die eigenen Daten nicht genommen werden. Zunehmende Überwachung und Kontrolle „von oben“ führe das bewährte Prinzip der freien Arztwahl ad absurdum und gefährde damit mittelbar auch das Patientenwohl. Hier müsse eindeutig „Sicherheit vor Schnelligkeit“ gelten.
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