In vielen Praxen finden sich Geburtstagslisten der Mitarbeiter in unterschiedlichen Variationen: vom ausgedruckten Zettel am schwarzen Brett, über eine Excel-Datei im Gruppenlaufwerk bis hin zur Geburtstagsanzeige in Outlook. Ist es datenschutzrechtlich zulässig, den Namen und das Geburtsdatum des Mitarbeiters für eine interne Geburtstagsliste zu verwenden? Grundsätzlich ja - wenn die Voraussetzungen dafür beachtet werden.